Handelsregister · VR 370291
Historischer Auszug
Golfclub Hayingen e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
a)
Name
Rechtsverhältnisse
PEHPLI
Vereinsregister
|
YR
0)
N
|
.
b)
Sitz
.
.
Vorstand
Satzung,
Vertretung,
Auflös
‚En
ieh
Liquidatoren
(
g
retung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
des
Vereins
3
4
2.
a
1
a)
Golfclub
Hayingen
e.V.
|
Päsidentin
|
|
bb)
Hayingen
j
Dr.
Constanze
Richter,
Ärztin
in
Filderstadt
Die
Satzung
des
Vereines
ist
in
der
Mitgliederversammlung.
|
Vizepräsidentin
i
vom
23.
August
1996
errichtet.
a)
27.Sept
r
1996
|
Reinhilde
Burkhardt,
geb.
Mantel,
:i
Der
Verein
wird
durch
den
Präsidenten
alleine
i
rs—
|
Hausfrau
in
Fellbach
i
oder
durch
die
zwei
Vizepräsidenten
gemeinsam
vertreten.!
Rechtspfleger
:
Vizepräsident
p
via:
en
0
|
Satzung
Bl.
8/15
|
Volker
Baumgarten,
Organisator
in
München
Aufgrund
der
Verordnung
vom
09.12.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Münsingen
wurde
die
Kennziffer
37
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
RS
121
Karteiblatt
VR
(VB
5.88)
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Nr.
der
a)
Name
Eintra-
b)
Sitz
Münsingen
gung
des
Vereins
Vereinsregister
Vorstand
Liquidatoren
Rückseite
von
Blatt
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkelt,
Konkurs
usw.)
VR
vH
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
t
4
5
Fortsetzung
auf
dem.
.................
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.