Handelsregister · HRB 84718
Chronologischer Auszug
Golf Post AG · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Golf Post AG b) Köln Geschäftsanschrift: Im Mediapark 5, 50670 Köln c) das Betreiben einer Online-Plattform für Golfer. | 50.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Gräf, Matthias, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aktiengesellschaft Satzung errichtet am 28.04.2015 | a) 30.06.2015 Engeland | |
| 2 | 500.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 24.07.2015 hat zum Zwecke der Verschmelzung mit der GP Feedback-Portals GmbH mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRB 69028) die Erhöhung des Grundkapitals um 450.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 Absatz 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. | a) 17.08.2015 Rottländer | |||
| 3 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 24.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der GP Feedback-Portals GmbH mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRB 69028) verschmolzen. | a) 17.08.2015 Rottländer | ||||
| 4 | 550.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 08.12.2015 hat beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 50.000,00 zu erhöhen. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 18.12.2015 ist die Satzung entsprechend in § 5 Absatz 1 und Absatz 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 08.12.2015 hat ferner die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 5 Abs. 2a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.12.2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 07.12.2020 gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 250.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen auszuschließen. | a) 11.01.2016 Rottländer | |||
| 5 | 574.450,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.12.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 24.450,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.02.2017 ist § 5 Abs. 1, 2, 2a der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Genehmigte Kapital I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 225.550,00 € | a) 15.02.2017 Rottländer | |||
| 6 | 605.050,00 EUR | a) Aufgrund der durch Beschluss der Haupversammlung vom 08.12.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 30.600,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 03.09.2019 ist § 5 Abs. 1, 2 und 2a der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Das Genehmigte Kapital I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 194.950,00 Euro. | a) 17.09.2019 Rottländer | |||
| 7 | a) Die Hauptversammlung vom 19.12.2023 hat - nach Ablauf des bisherigen genehmigten Kapitals - die Schaffung einen neuen genehmigten Kapitals und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 Abs. 2a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.12.2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 18.12.2028 gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 250.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen auszuschließen. | a) 22.12.2023 Rottländer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.