Der Vorsitzende vertritt den Verein einzeln. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für den Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie für Rechtsgeschäfte mit einem Betrag von über 100.000 Euro im Einzelfall, insbesondere die Aufnahme von Krediten und Abschluss von Leasingverträgen, die im Einzelfall einen Betrag von 100.000 Euro übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manfred Erlacher
Landshut
Vorstand
Max Schreiner-Stockheimer
Landshut
Vorstand
Ralph Reiter
Landshut
Vorstand
Norbert Haberl
Landshut
Vorstand
Matthias Daffner
Landshut
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.10.1989 zuletzt geändert am 18.03.2002
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2004 hat die Änderung der §§ 3 (Mitgliedschaft), 5 (Mitgliedsbeiträge), 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), 9 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.04.2005 hat die Änderung der §§ 5 (Mitgliedsbeiträge) und 10 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2007 hat die Änderung der §§ 5 (Mitgliedsbeiträge) und 9 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2008 hat die Änderung des § 9 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.10.1989. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6, 13, 18, 24 SB;
SB 27, 29 und 30; Satzung SB 31
SB 32, 33
Beschluss SB 35; Neue Satzung SB 36.
Beschluss Bl. 38 SB; Neue Satzung Bl. 39 SB.
SB 40, 41
Eintragung laufende Nummer 1 (bezüglich Vertretung) von Amts wegen berichtigt. SB 42, 43.
Beschluss Bl. 45 SB; Neue Satzung Bl. 46 SB.
SB 47, 48
SB 49, 50
Eintr.Vfg. HB Bl. 63
SB 53, 54
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.