Handelsregister · HRB 154761
Chronologischer Auszug
Goldmann und Weigert Blumen GmbH · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Goldmann und Weigert Blumen GmbH b) Starnberg c) Groß- und Einzelhandel mit Blumen und sonstigen Pflanzen. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Goldmann, Markus, Gauting-Stockdorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Weigert, Rudolf Ernst, München, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 08.11.2004. | a) 23.11.2004 Wickop b) Gesellschaftsvertrag Bl. 2 SB; | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Wittelsbacher Str. 15, 82319 Starnberg | a) 25.05.2010 Glashauser | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 20.01.2017 (Az. IN 11/17) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 30.01.2017 Sammer | ||||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 01.04.2017 (Az. IN 11/17) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG. | a) 18.04.2017 Baier |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.