Handel mit und Herstellung von Waren aller Art, insbesondere von Computern und anderer elektronischer Ausrüstung einschließlich der Wartung und Reparatur.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft stets allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft entweder durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer kann die Gesellschafterversammlung einzelnen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefungnis erteilen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer gestattet werden, im Namen der Gesellschaft auch mit sich ime eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (§ 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Der-yi Wu
Taeipei Hsien, Taiwan
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Guo Xu
Düsseldorf
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Fu-Chu Tang
Taipei City/Taiwan
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 6. November 1991 zuletzt geändert am 1. September 1997
Die Gesellschafterversammlung vom 23. September 2002 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Artikel 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 26. August 1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 64 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 110 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 117 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.