Handelsregister · HRB 11903

Registerinformationen

GOLDBLICK Immobilien GmbH · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
GOLDBLICK Immobilien GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Gießen
Geschäftsanschrift
Diebweg 7, 35396 Gießen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 11903
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
16.10.2024
Abrufstand
24.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens sind folgende Tätigkeiten: a. Ausführung von Bauarbeiten jeglicher Art für eigene und fremde Rechnung, b. Erwerb, Errichtung und/oder Betrieb von lnfrastruktureinrichtungen aller Art unter Einschluss von Verkehrsinfrastruktureinrichtungen (zum Beispiel Straßen, Tunnel, Brückenbauwerke, Häfen, Verkehrsregelungseinrichtungen) und sozialen lnfrastruktureinrichtungen (zum Beispiel Schulen, Hochschulen, sonstige öffentliche Einrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen) sowie der Erwerb von Konzessionen zum Erwerb, zur Errichtung und/oder zum Betrieb solcher lnfrastruktureinrichtungen sowie Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf solche lnfrastruktureinrichtungen, c. Errichtung und Betrieb von Anlagen aller Art in der Umwelttechnik, d. Projektentwicklung und Erwerb, Erschließung, Bebauung, Vermietung, Veräußerung oder sonstige Verwertung von Grundstücken sowie die Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden, e. Entwurf, Planung und Berechnung von Bauwerken, f. Betrieb aller dem Baugewerbe dienenden Hilfsgeschäfte, insbesondere der Einkauf, der Handel, die Herstellung und die Verwertung von Baustoffen, -materialien und -geräten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Ömer Ali Usal

Lollar

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2024

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.