Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt allein und ist befugt, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften zwischen der persönlich haftenden Gesellschaft und der Gesellschaft und auch für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und den Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschaft uneingeschränkt zu vertreten, § 181 BGB.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Kommanditist(in)
Heinrich Goldberg
Pleidelsheim
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)
Goldberg Verwaltungs-GmbH
Ludwigsburg
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.