Handelsregister · VR 24161

Chronologischer Auszug

GOJU-RYU KARATE VEREIN TSUNAMI BERLIN E.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GOJU-RYU KARATE VEREIN TSUNAMI BER-
LIN E.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Sportwart und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist gemäß § 26
Abs. 2 BGB in der Weise beschränkt, dass bei Geschäften
mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr
als 500 EUR die Zustimmung eines zweiten Vorstandsmitgliedes erforderlich ist. Bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 1.000 EUR
ist die Zustimmung durch den Vorstand erforderlich.

b)
Erster Vorsitzender:

1.
Sturm, Wilson, *XX.XX.XXXX, Berlin

Sportwart:

2.
Stange, Jan, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:
3.
Fuchs, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 30.10.2004.
Mit Änderung vom: 16.01.2005
a)
25.10.2006
Waligorski
b)
Satzung Bl. 7-18
Beschluss Bl. 23

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Sportwart und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte, durch welche der Verein im Einzelfall mit mehr
als
a) 500 Euro verpflichtet wird, die Zustimmung eines zweiten Vorstandsmitgliedes und
b) 1.000 Euro verpflichtet wird, die Zustimmung des erweiterten Vorstands erforderlich ist.

b)
Nicht mehr Sportwart:

2. Stange, Jan

Nicht mehr Schatzmeister:
3. Fuchs, Jürgen

Schatzmeister:

4.
Funk, Stephan, *XX.XX.XXXX, Berlin

Sportwart:

5.
Hoffmann, Jan, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2009 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.

Die Mitgliederversammlung vom 13.02.2011 hat
die Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
14.03.2011
Loest
b)
Satzung Bl.
36-42
Beschluss Bl.
34-35, 46-47
(49-55)
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.08.2011 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
a)
30.12.2011
Hanney
b)
Beschluss Bl.64
(Bl. 65-71)
4b)
Nicht mehr Schatzmeister:
4. Funk, Stephan

Schatzmeister:
6.
Buchholz, Joachim, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
13.03.2017
Pacholke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.