Handelsregister · VR 24161
Chronologischer Auszug
GOJU-RYU KARATE VEREIN TSUNAMI BERLIN E.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) GOJU-RYU KARATE VEREIN TSUNAMI BER- LIN E.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Sportwart und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist gemäß § 26 Abs. 2 BGB in der Weise beschränkt, dass bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 500 EUR die Zustimmung eines zweiten Vorstandsmitgliedes erforderlich ist. Bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 1.000 EUR ist die Zustimmung durch den Vorstand erforderlich. b) Erster Vorsitzender: 1. Sturm, Wilson, *XX.XX.XXXX, Berlin Sportwart: 2. Stange, Jan, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 3. Fuchs, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 30.10.2004. Mit Änderung vom: 16.01.2005 | a) 25.10.2006 Waligorski b) Satzung Bl. 7-18 Beschluss Bl. 23 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Sportwart und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte, durch welche der Verein im Einzelfall mit mehr als a) 500 Euro verpflichtet wird, die Zustimmung eines zweiten Vorstandsmitgliedes und b) 1.000 Euro verpflichtet wird, die Zustimmung des erweiterten Vorstands erforderlich ist. b) Nicht mehr Sportwart: 2. Stange, Jan Nicht mehr Schatzmeister: 3. Fuchs, Jürgen Schatzmeister: 4. Funk, Stephan, *XX.XX.XXXX, Berlin Sportwart: 5. Hoffmann, Jan, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2009 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. Die Mitgliederversammlung vom 13.02.2011 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 14.03.2011 Loest b) Satzung Bl. 36-42 Beschluss Bl. 34-35, 46-47 (49-55) | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen. | a) 30.12.2011 Hanney b) Beschluss Bl.64 (Bl. 65-71) | ||
| 4 | b) Nicht mehr Schatzmeister: 4. Funk, Stephan Schatzmeister: 6. Buchholz, Joachim, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 13.03.2017 Pacholke |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.