Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie der 1. Kassier. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht der Vorstandschaft ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Verträge, die ein Dauerschuldverhältnis begründen oder die Abteilung zu laufenden Leistungen verpflichten, insbesondere Vereinbarungen mit Sportlern, Trainern und Übungsleitern sowie Mietverträge oder Verträge über den laufenden Bezug von Waren und sonstigen Leistungen, können rechtsverbindlich nur von allen Vorstandsmitgliedern gemeinsam abgeschlossen werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Desiree Gode-Elchlepp
Ubstadt-Weiher
Vorstand
Michael Hofmeister
Bruchsal
Vorstand
Bettina Heuschel
Eberdingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.01.1977 in Neufassung vom 04.02.2011.
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 5 (Mitgliedsbeiträge), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Organe des Vereins), § 8 (Haftung der Organmitglieder und Vertreter), § 9 (Mitgliederversammlung), § 10 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 11 (Vorstandschaft) beschlossen. Zudem wurde § 12 (Hauptausschuss) gestrichen und § 13, nunmehr § 12 (Ordnungen), § 14, nunmehr § 13 (Strafbestimmungen), § 15, nunmehr § 14 (Kassenprüfer*in) sowie § 16 (Auflösung) geändert. Eingefügt wurde des Weiteren § 15 (Datenschutz).
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 28.06.1977
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 39-43
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.