Handelsregister · VR 240310
Chronologischer Auszug
Goju-Ryu Karate-Bund Deutschland e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Goju-Ryu-Karate-Bund Deutschland e.V. b) Bretten | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident und die beiden Vizepräsidenten. Jeder ist alleine vertretungsberechtigt. b) Präsident: Sauer, Hartmut, Bretten, *XX.XX.XXXX Vizepräsident: Heckhuis, Ulrich, Rheine, *XX.XX.XXXX Vizepräsident: Hoffmann, Michael, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 01.12.1972 in der Neufassung vom 24.02.2002. | a) 26.06.2014 Trost b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.06.2014. Tag der ersten Eintragung: 18.03.1997 |
| 2 | a) Name geändert; nun: Goju-Ryu Karate-Bund Deutschland e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der erste Vizepräsident und der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 10.000,00 Euro ist ein Beschluss des geschäftsführenden Präsidiums, bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 20.000,00 Euro ein Beschluss des erweiterten Präsidiums erforderlich. b) Vertretungsbefugnis geändert bei erster Vizepräsident: Heckhuis, Ulrich, Rheine, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vizepräsident: Hoffmann, Michael, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schatzmeister: Espeloer, Horst, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 18.10.2023 Gastgeb b) Satzung: Sonderband 1 Bl. 11-32 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.