Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der H. Nitsch GmbH & Co. KG, in Kreuztal.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Andreas Nitsch
Kreuztal
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen Geschäftsführer(in)
Thorsten Nitsch
Kreuztal
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.1985
Die Gesellschafterversammlung vom 05. September 2013 hat die Umstellung des Stammkapitals auf 25.564,59 EUR, die Erhöhung des Stammkapitals um 4.435,41 EUR auf nunmehr 30.000,00 EUR und die Änderung von § 4 (bislang: Stammkapital, Stammeinlagen; nunmehr: Stammkapital; Geschäftsanteile) und § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29. November 2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 22. Januar 2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19. November 2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Erbfolge) und § 13 (Abfindung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluß der Gesellschafter kann die Vertretung abweichend geregelt werden, insbesondere einem oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsrecht und die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft auch bei Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit Dritten, die sie vertreten, uneingeschränkt zu vertreten.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Bl. 4-6 Sdbd.
Tag der ersten Eintragung: 13.01.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.09.2003.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.