Der Handel mit Bekleidung aller Art. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und in solchen Unternehmungen die persönliche Haftung übernehmen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer - oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen - vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden und kann einzelnen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Friedhelm Göttges
Mönchengladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Hans-Josef Brungsberg
Mönchengladbach
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.12.1988 zuletzt geändert am 29.08.1994
Insolvenz
Die Gesellschaft ist aufgelöst durch konkurseröffnenden Beschluss des Amtsgerichts vom 01. Mai 1998 (19 N 87/98). Von Amts wegen eingetragen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mönchengladbach: 20.12.1988. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.07.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 1 ff. Sonderband
Sonstige Rechtsverhältnisse
Das am 01.05.1998 eröffnete Konkursverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (19 N 87/98) vom 09.01.2006 aufgehoben worden.
Die Löschung der Gesellschaft ist gemäß § 395 Absatz 1 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.