Handelsregister · HRB 1720 NM
Chronologischer Auszug
GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH b) Neumünster c) Die Gesellschaft ist die zentrale Stelle für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen in Schleswig-Holstein gemäß § 11 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes - LAbfWG - vom 06.12.1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 640) in Verbindung mit der Landesverordnung über die Organisation von Sonderabfällen vom 30.11.1993. Sie verfolgt das Ziel der weitestmöglichen Vermeidung, der Optimierung, der Verwertung und der sonstigen Entsorgung von Sonderabfällen im Sinne des § 10 LAbfWG. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: a) die zentrale Erfassung, die Kontrolle und die Lenkung der Entsorgungsvorgänge von Sonderabfällen, b) die Beratung von Sonderabfall- und Reststofferzeugern und Entsorgern über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Sonderabfällen und Reststoffen, c) der Nachweis von geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten für Sonderabfälle im Rahmen des § 11 Abs. 5 Satz 2 und 3 LAbfWG, d) die Erteilung der Entsorgungsbestätigungen im Rahmen des Entsorgungsnachweisverfahrens gemäß §§ 8 ff. Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung vom 03.04.1990 (BGBl. I S. 648), e) die zentrale Auswertung der gemäß Buchstabe a) erfassten Abfalldaten und Erarbeitung der Grundlagen für die Aufstellung der vom Land Schleswig-Holstein zu erstellenden Abfallentsorgungspläne. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks darf die Gesellschaft sich auf allen Gebieten betätigen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, sich zur Erfüllung ihrer Aufgabe Dritter bedienen und Zweigniederlassungen errichten. | 300.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Wahl, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Ahrensburg mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 10.12.1993 mit Änderung vom 16.03.1999 | a) 07.01.2005 Kreuzig b) Gesellschaftsvertrag Bl. 8 ff. Sdb. Tag der ersten Eintragung 21.07.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Wahl, Jürgen Geschäftsführer: 2. Dr. L. Weber, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Hamburg | a) 11.07.2006 Mertens | ||||
| 3 | c) (1) Die Gesellschaft ist die zentrale Stelle für die Organisation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen in Schleswig-Holstein und übernimmt hoheitliche Aufgaben gemäß § 11 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung - LAbfWG - und der dazu ergangenen Verordnungen und Erlasse. Sie verfolgt die Ziele des § 11 LAbfWG. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: a) die zentrale Erfassung, die Kontrolle und die Lenkung der Entsorgungsvorgänge von Abfällen, b) die Beratung von Erzeugern und Entsorgern über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen, c) der Nachweis von geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten für gefährliche Abfälle im Rahmen des § 11 Abs. 5 Satz 2 und 3 LAbfWG, d) die Durchführung des Entsorgungsnachweisverfahrens gemäß der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung - NachwV -) in der jeweils gültigen Fassung, e) die Auswertung der gemäß Buchstabe a) erfaßten Abfalldaten und Erarbeitung der Grundlagen für die Aufstellung der vom Land Schleswig-Holstein zu erstellenden Abfallentsorgungspläne, f) die Erteilung von Zustimmungen und Genehmigungen (Notifizierung) sowie die Erhebung von Einwänden nach der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft (ABl. Nr. L 30 S. 1, ber. ABl. 1994 Nr. L 18 S. 38), g) die Genehmigungen nach § 49 Abs. 1 KrW/AbfG und die Durchführung der Transportgenehmigungsverordnung vom 10. September 1996 (BGBl. I S. 1411, ber. BGBl. 1997 I S. 2861), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2006 (BGBl I S. 2199, ber. S. 2208). | a) Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 07.12.2006 und 18.01.2007 ist der Gesellschaftsvertrag umfangreich geändert und neu gefaßt, insbesondere in § 3 (Gegenstand) und § 6 (Stammkapital). | a) 19.02.2007 Jonas | |||
| 4 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb- HG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Saalestraße 8, 24539 Neumünster | a) 07.01.2010 Domin | ||||
| 5 | c) (1)Die Gesellschaft ist die zentrale Stelle für die Organisation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen in Schleswig-Holstein und übernimmt hoheitliche Aufgaben gemäß § 11 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung - LAbfWG - und der dazu ergangenen Verordnungen und Erlasse. Sie verfolgt die Ziele des § 11 LAbfWG. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: a) die zentrale Erfassung, die Kontrolle und die Lenkung der Entsorgungsvorgänge von Abfällen, b) die Beratung von Erzeugern und Entsorgern über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen, c) der Nachweis von geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten für gefährliche Abfälle im Rahmen des jeweils gültigen LAbfWG, d) die Durchführung des Entsorgungsnachweisverfahrens gemäß der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung - NachwV -) in der jeweils gültigen Fassung, e) die Auswertung der gemäß Buchstabe a) erfaßten Abfalldaten und Erarbeitung der Grundlagen für die Aufstellung der vom Land Schleswig-Holstein zu erstellenden Abfallentsorgungspläne, f) die Erteilung von Zustimmungen und Genehmigungen (Notifizierung) sowie die Erhebung von Einwänden nach dem jeweiligen Recht der Europäischen Union zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Union, sowie die Durchführung des Abfallverbringungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. (2) Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks darf die Gesellschaft sich auf allen Gebieten betätigen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen und Zweigniederlassungen errichten. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Gegenstand des Unternehmens). | a) 29.05.2013 Sepke | |||
| 6 | b) Geschäftsanschrift: Havelstraße 7, 24539 Neumünster | a) 25.11.2016 Jacobsen | ||||
| 7 | b) Geschäftsführer: 3. Gottschalk, Gerret, *XX.XX.XXXX, Bargteheide Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Dr. L. Weber, Reinhard | a) 13.07.2018 Jacobsen | ||||
| 8 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 10 (Einberufung des Aufsichtsrates), 16 (Vergütungsoffenlegung) und 17 (Gesellschafterversammlung). | a) 08.12.2020 Gonschior | ||||
| 9 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 10 (Einberufung des Aufsichtsrates), 16 (Vergütungsoffenlegung) und 17 (Gesellschafterversammlung). | a) 17.12.2020 Gonschior | ||||
| 10 | a) Die Eintragung betreffend die Eintragung laufende Nummer 9 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.07.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 10 (Einberufung des Aufsichtsrates), 16 (Vergütungsoffenlegung) und 17 (Gesellschafterversammlung). | a) 07.01.2021 Jacobsen | ||||
| 11 | c) (1) Die Gesellschaft ist die zentrale Stelle für die Organisation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen in Schleswig-Holstein und übernimmt hoheitliche Aufgaben gemäß § 11 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung - LAbfVWVG - und der dazu ergangenen Verordnungen und Erlasse. Sie verfolgt die Ziele des § 11 LAbfWG. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: a) die zentrale Erfassung, die Kontrolle und die Lenkung der Entsorgungsvorgänge von Abfällen, b) die Beratung von Erzeugern und Entsorgern über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen, c) der Nachweis von geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten für gefährliche Abfälle im Rahmen des jeweils gültigen LAbfWVG, d) die Durchführung des Entsorgungsnachweisverfahrens gemäß der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung - NachwV -) in der jeweils gültigen Fassung, e) die Auswertung der gemäß Buchstabe a) erfaßten Abfalldaten und Erarbeitung der Grundlagen für die Aufstellung der vom Land Schleswig-Holstein zu erstellenden Abfallentsorgungspläne, f) die Erteilung von Zustimmungen und Genehmigungen (Notifizierung) sowie die Erhebung von Einwänden nach dem jeweiligen Recht der Europäischen Union zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Union, sowie die Durchführung des Abfallverbringungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. (2) Die Gesellschaft ist ferner zur bundesweiten Erbringung von Dienstleistungen und Rechtsgeschäften aller Art im Zusammenhang mit der zur Erfassung und Überwachung von Abfällen eingesetzten Software berechtigt. Hierzu gehören insbesondere: a) Betrieb der Software ASYS für das Land Schleswig-Holstein und Erbringung von Supportdienstleistungen für die Anwender (Behördenmitarbeiter) in Schleswig- Holstein, b) Erbringung von IT- Beratungsdienstleistungen zu den von den sechzehn Bundesländern eingesetzten Datenverarbeitungsverfahren im Abfallbereich, Überwachung und Steuerung von IT-Dienstleistern der Bundesländer, Beratung der Bundesländer sowie Koordinierung der insoweit gebildeten gemeinsamen Gremien der Bundesländer, c) Betrieb eines Service Help Desk für die Nutzer (Mitarbeiter von Behörden und private Abfallwirtschaftsbeteiligten bundesweit) der vorgenannten Datenverarbeitungsverfahren der Bundesländer, d) Treuhandverwaltung und kaufmännische Verwaltung der von den Bundesländern für die vorgenannten Aufgaben aufgebrachten Mittel, e) Beschaffung von IT-Dienstleistungen für die Bundesländer für die vorgenannten Aufgaben, (3) Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks darf die Gesellschaft sich auf allen Gebieten betätigen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen und Zweigniederlassungen errichten. he | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.06.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 3 (Gegenstand), 10 (Einberufung des Aufsichtsrats), 17 (Gesellschafterversammlung), 20 (Zustimmung der Gesellschafterversammlung), 23 (Ergebnisverwendung) und 24 (Prüfungsrecht). | a) 13.06.2022 Jacobsen |
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