Handelsregister · HRB 1720 NM

Chronologischer Auszug

GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH

b)
Neumünster

c)
Die Gesellschaft ist die zentrale Stelle für die Organisation der
Entsorgung von Sonderabfällen in
Schleswig-Holstein gemäß § 11
des Landesabfallwirtschaftsgesetzes - LAbfWG - vom 06.12.1991
(GVOBl. Schl.-H. S. 640) in Verbindung mit der Landesverordnung über die Organisation von
Sonderabfällen vom 30.11.1993.
Sie verfolgt das Ziel der weitestmöglichen Vermeidung, der Optimierung, der Verwertung und der
sonstigen Entsorgung von Sonderabfällen im Sinne des § 10 LAbfWG. Zu den Aufgaben gehören
insbesondere:
a) die zentrale Erfassung, die
Kontrolle und die Lenkung der
Entsorgungsvorgänge von Sonderabfällen,
b) die Beratung von Sonderabfall- und Reststofferzeugern und
Entsorgern über Möglichkeiten
der Vermeidung, Verwertung und
sonstigen Entsorgung von Sonderabfällen und Reststoffen,
c) der Nachweis von geeigneten
Entsorgungsmöglichkeiten für
Sonderabfälle im Rahmen des §
11 Abs. 5 Satz 2 und 3 LAbfWG,
d) die Erteilung der Entsorgungsbestätigungen im Rahmen des
Entsorgungsnachweisverfahrens
gemäß §§ 8 ff. Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung
vom 03.04.1990 (BGBl. I S. 648),
e) die zentrale Auswertung der
gemäß Buchstabe a) erfassten
Abfalldaten und Erarbeitung der
Grundlagen für die Aufstellung
der vom Land Schleswig-Holstein zu erstellenden Abfallentsorgungspläne.
Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks darf die Gesellschaft sich
auf allen Gebieten betätigen, die
mit dem Gegenstand des Unternehmens in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Sie kann
sich an anderen Unternehmen beteiligen, sich zur Erfüllung ihrer Aufgabe Dritter bedienen und
Zweigniederlassungen errichten.
300.000,00 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Wahl, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Ahrensburg

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
10.12.1993 mit Änderung vom
16.03.1999
a)
07.01.2005
Kreuzig
b)
Gesellschaftsvertrag Bl. 8 ff. Sdb.
Tag der ersten Eintragung
21.07.1994

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Wahl, Jürgen

Geschäftsführer:
2.
Dr. L. Weber, Reinhard, *XX.XX.XXXX,
Hamburg
a)
11.07.2006
Mertens
3c)
(1) Die Gesellschaft ist die zentrale Stelle für die Organisation
der Entsorgung von gefährlichen
Abfällen in Schleswig-Holstein
und übernimmt hoheitliche Aufgaben gemäß § 11 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes des Landes
Schleswig-Holstein in der jeweils
gültigen Fassung - LAbfWG - und
der dazu ergangenen Verordnungen und Erlasse. Sie verfolgt die
Ziele des § 11 LAbfWG. Zu den
Aufgaben gehören insbesondere:
a) die zentrale Erfassung, die
Kontrolle und die Lenkung der
Entsorgungsvorgänge von Abfällen,
b) die Beratung von Erzeugern
und Entsorgern über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung
und sonstigen Entsorgung von
Abfällen,
c) der Nachweis von geeigneten
Entsorgungsmöglichkeiten für gefährliche Abfälle im Rahmen des
§ 11 Abs. 5 Satz 2 und 3 LAbfWG,
d) die Durchführung des Entsorgungsnachweisverfahrens gemäß
der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise
(Nachweisverordnung - NachwV
-) in der jeweils gültigen Fassung,
e) die Auswertung der gemäß
Buchstabe a) erfaßten Abfalldaten
und Erarbeitung der Grundlagen
für die Aufstellung der vom Land
Schleswig-Holstein zu erstellenden Abfallentsorgungspläne,
f) die Erteilung von Zustimmungen und Genehmigungen (Notifizierung) sowie die Erhebung
von Einwänden nach der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in
die und aus der Europäischen Gemeinschaft (ABl. Nr. L 30 S. 1,
ber. ABl. 1994 Nr. L 18 S. 38),
g) die Genehmigungen nach § 49
Abs. 1 KrW/AbfG und die Durchführung der Transportgenehmigungsverordnung vom 10. September 1996 (BGBl. I S. 1411,
ber. BGBl. 1997 I S. 2861), zuletzt geändert durch Gesetz vom
15. Juli 2006 (BGBl I S. 2199,
ber. S. 2208).
a)
Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 07.12.2006
und 18.01.2007 ist der Gesellschaftsvertrag umfangreich geändert und neu gefaßt, insbesondere in § 3 (Gegenstand) und § 6
(Stammkapital).
a)
19.02.2007
Jonas
4b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb-
HG von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Saalestraße 8, 24539 Neumünster
a)
07.01.2010
Domin
5c)
(1)Die Gesellschaft ist die zentrale Stelle für die Organisation
der Entsorgung von gefährlichen
Abfällen in Schleswig-Holstein
und übernimmt hoheitliche Aufgaben gemäß § 11 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes des Landes
Schleswig-Holstein in der jeweils
gültigen Fassung - LAbfWG - und
der dazu ergangenen Verordnungen und Erlasse. Sie verfolgt die
Ziele des § 11 LAbfWG. Zu den
Aufgaben gehören insbesondere:
a) die zentrale Erfassung, die
Kontrolle und die Lenkung der
Entsorgungsvorgänge von Abfällen,
b) die Beratung von Erzeugern
und Entsorgern über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung
und sonstigen Entsorgung von
Abfällen,
c) der Nachweis von geeigneten
Entsorgungsmöglichkeiten für gefährliche Abfälle im Rahmen des
jeweils gültigen LAbfWG,
d) die Durchführung des Entsorgungsnachweisverfahrens gemäß
der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise
(Nachweisverordnung - NachwV
-) in der jeweils gültigen Fassung,
e) die Auswertung der gemäß
Buchstabe a) erfaßten Abfalldaten
und Erarbeitung der Grundlagen
für die Aufstellung der vom Land
Schleswig-Holstein zu erstellenden Abfallentsorgungspläne,
f) die Erteilung von Zustimmungen und Genehmigungen (Notifizierung) sowie die Erhebung von
Einwänden nach dem jeweiligen
Recht der Europäischen Union zur
Überwachung und Kontrolle der
Verbringung von Abfällen in der,
in die und aus der Europäischen
Union, sowie die Durchführung
des Abfallverbringungsgesetzes in
der jeweils gültigen Fassung.
(2) Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks darf die Gesellschaft sich auf allen Gebieten betätigen, die mit dem Gegenstand
des Unternehmens in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Sie
kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben Dritter bedienen
und Zweigniederlassungen errichten.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2013
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Gegenstand des Unternehmens).
a)
29.05.2013
Sepke
6b)
Geschäftsanschrift:
Havelstraße 7, 24539 Neumünster
a)
25.11.2016
Jacobsen
7b)
Geschäftsführer:
3.
Gottschalk, Gerret, *XX.XX.XXXX,
Bargteheide

Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Dr. L. Weber, Reinhard
a)
13.07.2018
Jacobsen
8a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 10 (Einberufung des Aufsichtsrates), 16 (Vergütungsoffenlegung) und 17 (Gesellschafterversammlung).
a)
08.12.2020
Gonschior
9a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 10 (Einberufung des Aufsichtsrates), 16 (Vergütungsoffenlegung) und 17 (Gesellschafterversammlung).
a)
17.12.2020
Gonschior
10a)
Die Eintragung betreffend die Eintragung laufende Nummer 9 ist von
Amts wegen berichtigt und wird
wie folgt berichtigt eingetragen:

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.07.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 10
(Einberufung des Aufsichtsrates),
16 (Vergütungsoffenlegung) und 17
(Gesellschafterversammlung).
a)
07.01.2021
Jacobsen
11c)
(1)
Die Gesellschaft ist die zentrale Stelle für die Organisation der
Entsorgung von gefährlichen
Abfällen in Schleswig-Holstein
und übernimmt hoheitliche Aufgaben gemäß § 11
des Landesabfallwirtschaftsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen
Fassung - LAbfVWVG - und der
dazu ergangenen Verordnungen
und Erlasse. Sie verfolgt
die Ziele des § 11 LAbfWG. Zu
den Aufgaben gehören insbesondere:
a) die zentrale Erfassung, die
Kontrolle und die Lenkung der
Entsorgungsvorgänge von
Abfällen,
b) die Beratung von Erzeugern
und Entsorgern über Möglichkeiten der Vermeidung,
Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen,
c) der Nachweis von geeigneten
Entsorgungsmöglichkeiten für gefährliche Abfälle im
Rahmen des jeweils gültigen
LAbfWVG,
d) die Durchführung des Entsorgungsnachweisverfahrens gemäß
der Verordnung über
Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung
- NachwV -) in der
jeweils gültigen Fassung,
e) die Auswertung der gemäß
Buchstabe a) erfaßten Abfalldaten
und Erarbeitung der
Grundlagen für die Aufstellung
der vom Land Schleswig-Holstein zu erstellenden Abfallentsorgungspläne,
f) die Erteilung von Zustimmungen und Genehmigungen (Notifizierung) sowie die Erhebung
von Einwänden nach dem jeweiligen Recht der Europäischen Union zur Überwachung
und Kontrolle der Verbringung
von Abfällen in der, in die und aus
der Europäischen
Union, sowie die Durchführung
des Abfallverbringungsgesetzes in
der jeweils
gültigen Fassung.
(2)
Die Gesellschaft ist ferner zur
bundesweiten Erbringung von
Dienstleistungen und
Rechtsgeschäften aller Art im Zusammenhang mit der zur Erfassung und Überwachung
von Abfällen eingesetzten Software berechtigt. Hierzu gehören
insbesondere:
a) Betrieb der Software ASYS für
das Land Schleswig-Holstein und
Erbringung von
Supportdienstleistungen für die
Anwender (Behördenmitarbeiter)
in Schleswig-
Holstein,
b) Erbringung von IT- Beratungsdienstleistungen zu den von den
sechzehn Bundesländern
eingesetzten Datenverarbeitungsverfahren im Abfallbereich, Überwachung und
Steuerung von IT-Dienstleistern
der Bundesländer, Beratung der
Bundesländer sowie
Koordinierung der insoweit gebildeten gemeinsamen Gremien der
Bundesländer,
c) Betrieb eines Service Help
Desk für die Nutzer (Mitarbeiter
von Behörden und private
Abfallwirtschaftsbeteiligten bundesweit) der vorgenannten Datenverarbeitungsverfahren
der Bundesländer,
d) Treuhandverwaltung und kaufmännische Verwaltung der von
den Bundesländern für
die vorgenannten Aufgaben aufgebrachten Mittel,
e) Beschaffung von IT-Dienstleistungen für die Bundesländer für
die vorgenannten Aufgaben,
(3)
Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks darf die Gesellschaft sich
auf allen Gebieten
betätigen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in unmittelbarem Zusammenhang
stehen. Sie kann sich an anderen
Unternehmen beteiligen, sich zur
Erfüllung ihrer
Aufgaben Dritter bedienen und
Zweigniederlassungen errichten.
he
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.06.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 3 (Gegenstand), 10 (Einberufung des Aufsichtsrats), 17
(Gesellschafterversammlung), 20
(Zustimmung der Gesellschafterversammlung), 23 (Ergebnisverwendung) und 24 (Prüfungsrecht).
a)
13.06.2022
Jacobsen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.