Handelsregister · PR 2733

Chronologischer Auszug

Goerdt Heurich Partnerschaftsgesellschaft mbB Architektin Stadtplanerin Landschaftsarchitekt · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstanda) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Goerdt Heurich Partnerschaftsgesellschaft mbB Architektin
Stadtplanerin Landschaftsarchitekt

b)
Frankfurt am Main

c)
Erbringung von Planungsleistungen im Bereich Objektplanung
Gebäude, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur.
a)
Jeder Partner vertritt einzeln.

b)
Partnerin:
Goerdt, Marion, Architektin und Stadtplanerin, Frankfurt am
Main, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Partner:
Heurich, Michael, Landschaftsarchitekt, Berlin, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Partnerschaftsgesellschaft
a)
05.11.2019
Dittberner

b)
Fall 1
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Partnerschaft
allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die
Partnerschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.

b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Partnerin und Liquidatorin:
Goerdt, Marion, Architektin und Stadtplanerin, Frankfurt am
Main, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
b)
Die Partnerschaftsgesellschaft ist aufgelöst.
a)
11.12.2023
Dittberner

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.