die Produktion und der Vertrieb von Gitarren und Musikinstrumenten jeder Art, Einzelteilen von Musikinstrumenten und Zubehör einschließlich Merchandising-Artikeln sowie Büchern, Ton- und Filmträgern. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ingo Renner
Langenhagen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 9 ff. Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 14.07.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.03.2006.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere die Änderung in § 14 Abs. 1 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17 (Ergebnisverwendung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Verfügungen über Geschäftsanteile), § 8 (Bewertung, Auszahlung) und § 14 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.