Handelsregister · HRA 14887 früher Amtsgericht Castrop-Rauxel

Chronologischer Auszug

Goebel-Schaetzky KG Florales & Design · Amtsgericht Dortmund

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Goebel-Schaetzky KG Florales & Design

b)
Castrop-Rauxel
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Goebel-Schaetzky, Martin, Bochum, *XX.XX.XXXX
a)
Kommanditgesellschaft
Beginn: 01.11.2001

c)
Kommanditist:
Goebel, Wilhelm, Dortmund, *XX.XX.XXXX, Einlage: 25.000,00
EUR.
a)
04.10.2004
Raddatz

b)
Tag der ersten
Eintragung: 16.01.2002
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRA
1660 Amtsgericht
Castrop-Rauxel getreten.
Freigegeben am
04.10.2004.
2b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Am Markt 23, 44575 Castrop-Rauxel
a)
04.04.2011
Schäfers
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (258 IN 73/12)
vom 21.06.2012 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind.
a)
28.06.2012
Kremser
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (258 IN 73/12)
vom 06.07.2012 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und das
allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben.
a)
10.07.2012
Kremser
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (258 IN 59/16)
vom 30.06.2016 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind.
a)
04.07.2016
Gerhardy
6b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (258 IN 59/16)
vom 18.07.2016 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und das
allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben.
a)
22.07.2016
Schmidt

b)
Von Amts wegen gemäß
§ 32 HGB eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.