Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für finanzielle Verpflichtungen, die 500,00 DM übersteigen, ist Gesamtvertretung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Franziska Kern
Wasbek
274
Hartmut Verfürden
Schönkirchen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.