Handelsregister · HRB 21443
Chronologischer Auszug
GO:INcubator GmbH · Amtsgericht Potsdam
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) GO:INcubator GmbH b) Potsdam c) Beratung und Coaching von Unternehmensgründungen; Standortmanagement für den Wissenschaftspark Golm und andere. | 25.000 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Winskowski, Friedrich W., *XX.XX.XXXX, Potsdam mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 19.05.2008 | a) 11.09.2008 Dr. Filter | |
| 2 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb- HG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Am Mühlenberg 11, 14476 Potsdam OT Golm | a) 15.04.2011 Henschke | ||||
| 3 | c) Beratung und Coaching von Unternehmensgründungen, Instituten, Gesellschaften und Wirtschaftsunternehmen; Standortmanagement für den Wissenschaftspark Golm und andere. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.04.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand), § 3 redaktionell (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 9 a (Aufsichtsrat). | a) 14.07.2016 Leetz | |||
| 4 | c) Gesellschaftszweck ist die Förderung des Wissenschaftsstandortes Potsdam-Golm als Wissenschafts-, Wirtschafts- und Innovationsstandort. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung des Wissenschaftspark Potsdam-Golm zu einem wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Zentrum (Forschungs-,Technologie- und Innovationspark). Dies wird verwirklicht durch die Umsetzung standortbezogener Maßnahmen, Projekte und Kooperationen sowie die Erbringung standortbezogener Dienstleistungen, die zur Förderung und Entwicklung des Standortes und der Region beitragen. Eingeschlossen sind die Führung und Verwaltung des Wissenschaftsparks einschließlich aller Geschäfte, welche geeignet erscheinen, den Betrieb eines solchen Zentrums zu ermöglichen und zu sichern. Die Gesellschaft ist primär nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Eventuell anfallende Uberschüsse sollen für standortfördernde Maßnahmen der Gesellschaft verwendet werden. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, solche Unternehmen gründen, erwerben oder pachten, soweit den Beschlussgremien der Gesellschafter, der Gemeindevertretung der Landeshauptstadt Potsdam und dem Präsidium der Universität Potsdam, eine angemessene Einflussnahme ermöglicht wird; der Unternehmensgegenstand durch einen öffentlichen und das Brandenburgische Hochschulgesetz (BbgHG) gedeckten Zweck gerechtfertigt ist und die Betätigung nach Art und Umfang des Unternehmens in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und dem Bedarf der Landeshauptstadt Potsdam und der Universität Potsdam steht. Alle gemeindewirtschaftlichen, hochschul- und haushaltsrechtlichen Regelungen finden auch auf Tochter- und Beteiligungsunternehmen entsprechend Anwendung. Dieses ist in den Gesellschaftsverträgen der Tochterunternehmen und der weiteren mittelbaren Beteiligungen festzuschreiben, soweit durch eine überwiegende Trägerschaft der Unternehmen durch kommunale und universitäre Gesellschafter dieses sichergestellt werden kann. Liegt eine solche kommunale und universitäre Anteilsmehrheit nicht vor, besteht eine entsprechende Hinwirkungspflicht. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen. | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 2. Gräfin von Matuschka Freifrau von Toppolczan und Spaetgen, Agnes, geb. Gräfin Hoyos, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Winskowski, Friedrich W. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.11.2017 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere geändert bezüglich der Bestimmungen zum Zweck und Gegenstand, zum Stammkapital, Stammeinlagen sowie zur Geschäftsführung und Vertretung. | a) 17.02.2018 Neumann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.