Handelsregister · HRB 14375

Chronologischer Auszug

GNU Gesellschaft für Nachhaltigkeit Uckermark gGmbH · Amtsgericht Neuruppin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.11.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GNU Gesellschaft für Nachhaltigkeit Uckermark gGmbH

b)
Wolletz

Geschäftsanschrift:
Zur Kastanienallee 13 b, 16278
Wolletz

c)
Maßnahmen, die dazu beitragen,
Schwierigkeiten, die durch das
Alter entstehen, zu verhüten, zu
überwinden oder zu mildern, und
alten Menschen auch durch Integration die Möglichkeit zu erhalten, am Leben der Gemeinschaft
teilzunehmen. Ferner durch Maßnahmen, die dazu beitragen, junge Menschen in ihrer Entwicklung
zu fördern und dazu beitragen,
dass sie auch durch Integration
zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen. Sowie durch
Tätigkeiten, die darauf gerichtet
sind, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dieses wird gefördert durch die Integration der Personen, die Kommunikation mit
diesen Personen sowie die Lösung
der Personen aus selbstgewählter
Isolation. Die Personen werden zu
regelmäßigen Treffen der älteren
Bewohner sowie auch der Kinder
und Jugendlichen motiviert.
Oder alternativ: Die Personen
werden zu regelmäßigen Treffen
der Älteren sowie auch der Kinder
und Jugendlichen motiviert. Dies
dürfte dann auch die Älteren in
der Klinik und andere Dorffremde umfassen. Unterstützt wird dies
durch gemeinsame Aktivitäten,
wie z. B. Schulungen oder Vorträge, gemeinsames Musizieren und
Singen oder (Ball-)Spielen oder
auch geselliges Beisammensein.

Die Unterstützung von Naturschutzorganisationen, insbesondere der Stiftung Schorfheide-Chorin. Dies umfasst sowohl die personelle als auch die finanzielle
Unterstützung. Dies umfasst ferner auch die Unterstützung der
Durchführung von Veranstaltungen durch die Stiftung Schorfheide-Chorin. Zudem darf der Naturschutzzweck auch durch eigene
Veranstaltungen oder Maßnahmen
ausgefüllt werden.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem
Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Fiege, Jan, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen

Geschäftsführer:
2.
Rethmann, Lukas, *XX.XX.XXXX, Kobrow

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
22.02.2023; 24.05.2023
a)
26.09.2023
Weiß
2c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:
2.1 Zweck der Gesellschaft ist

(1) die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe i. S. v. § 52 Abs. 2 S.
1 Nr. 4 AO sowie die Förderung
mildtätiger Zwecke i. S. v. § 53
AO,
(2) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im
Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze
der Länder, des Umweltschutzes,
einschließlich des Klimaschutzes
i. S. v. § 52 Abs. 2. S. 1 Nr. 8 AO.

2.2 Gegenstand der Gesellschaft
ist die Satzungsverwirklichung.
Dabei werden die Satzungszwecke insbesondere verwirktlich
durch

zu 2.1.1): Maßnahmen, die dazu
beitragen, Schwierigkeiten, die
durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern, und alten Menschen auch
durch Integration die Möglichkeit
zu erhalten, am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen. Ferner
durch Maßnahmen, die dazu beitragen, junge Menschen in ihrer
Entwicklung zu fördern und dazu beitragen, dass sie auch durch
Integration zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen. Sowie durch Tätigkeiten,
die darauf gerichtet sind, Personen selbstlos zu unterstützen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands
auf die Hilfe anderer angewiesen
sind. Dieses wird gefördert durch
die Integration der Personen, die
Kommunikation mit diesen Personen sowie die Lösung der Personen aus selbstgewählter Isolation.
Die Personen werden zu regelmäßigen Treffen der älteren Bewohner sowie auch der Kinder und Jugendlichen motiviert. Unterstützt
wird dies durch gemeinsame Aktivitäten, wie z. B. Schulungen oder
Vorträge, gemeinsames Musizieren und Singen oder (Ball-)Spielen oder auch geselliges Beisammensein. Sämtliche vorstehenden
Maßnahmen sollen sich vorrangig
auf das Dorf 16278 Wolletz oder
dessen Nachbardörfer beziehen.

zu 2.1.2): Die Unterstützung von
Naturschutzorganisationen, insbesondere der Stiftung Schorfheide-Chorin. Dies umfasst sowohl
die personelle als auch die finanzielle Unterstützung. Dies umfasst
ferner auch die Unterstützung der
Durchführung von Veranstaltungen durch die Stiftung Schorfheide-Chorin. Zudem darf der Naturschutzzweck auch durch eigene
Veranstaltungen oder Maßnahmen
ausgefüllt werden.
2.3 Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den
Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
Die Gesellschaft darf zur Erfüllung dieses Zwecks Zweigniederlassungen errichten und sich an
gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.

2.4 Es ist nicht notwendig, dass
die Zwecke der Gesellschaft gemäß § 2.1.1 und § 2.1.2 stets
gleichzeitig und im gleichen Umfang verfolgt werden. Kein Zweck
soll dauerhaft unberücksichtigt
bleiben.
a)
29.09.2023
Zahlbaum
3c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:
2.1 Zweck der Gesellschaft ist

(1) die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe i. S. v. § 52 Abs. 2 S.
1 Nr. 4 AO sowie die Förderung
mildtätiger Zwecke i. S. v. § 53
AO,
(2) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im
Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze
der Länder, des Umweltschutzes,
einschließlich des Klimaschutzes
i. S. v. § 52 Abs. 2. S. 1 Nr. 8 AO.

2.2 Gegenstand der Gesellschaft
ist die Satzungsverwirklichung.
Dabei werden die Satzungszwecke insbesondere verwirktlich
durch

zu 2.1.1): Maßnahmen, die dazu
beitragen, Schwierigkeiten, die
durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern, und alten Menschen auch
durch Integration die Möglichkeit
zu erhalten, am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen. Ferner
durch Maßnahmen, die dazu beitragen, junge Menschen in ihrer
Entwicklung zu fördern und dazu beitragen, dass sie auch durch
Integration zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen. Sowie durch Tätigkeiten,
die darauf gerichtet sind, Personen selbstlos zu unterstützen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands
auf die Hilfe anderer angewiesen
sind. Dieses wird gefördert durch
die Integration der Personen, die
Kommunikation mit diesen Personen sowie die Lösung der Personen aus selbstgewählter Isolation.
Die Personen werden zu regelmäßigen Treffen der älteren Bewohner sowie auch der Kinder und Jugendlichen motiviert. Unterstützt
wird dies durch gemeinsame Aktivitäten, wie z. B. Schulungen oder
Vorträge, gemeinsames Musizieren und Singen oder (Ball-)Spielen oder auch geselliges Beisammensein. Sämtliche vorstehenden
Maßnahmen sollen sich vorrangig
auf das Dorf 16278 Wolletz oder
dessen Nachbardörfer beziehen.

zu 2.1.2): Die Unterstützung von
Naturschutzprojekten oder Naturschutzorganisationen, insbesondere der Stiftung Schorfheide-Chorin. Dies kann sowohl die personelle als auch die finanzielle Unterstützung umfassen. Zudem darf
der Naturschutzzweck auch durch
eigene Veranstaltungen oder Maßnahmen ausgefüllt werden.

2.3 Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den
Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
Die Gesellschaft darf zur Erfüllung dieses Zwecks Zweigniederlassungen errichten und sich an
gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.

2.4 Es ist nicht notwendig, dass
die Zwecke der Gesellschaft gemäß § 2.1.1 und § 2.1.2 stets
gleichzeitig und im gleichen Umfang verfolgt werden. Kein Zweck
soll dauerhaft unberücksichtigt
bleiben.
a)
18.10.2023
Zahlbaum
4c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:

2.1 Zweck der Gesellschaft ist
(1) die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe i. S. v. § 52 Abs. 2 S.
1 Nr. 4 AO sowie die Förderung
mildtätiger Zwecke i. S. v. § 53
AO,
(2) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im
Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze
der Länder, des Umweltschutzes,
einschließlich des Klimaschutzes
i. S. v. § 52 Abs. 2. S. 1 Nr. 8 AO.

2.2 Gegenstand der Gesellschaft
ist die Satzungsverwirklichung.
Dabei werden die Satzungszwecke insbesondere verwirktlich
durch

zu 2.1.1): Maßnahmen, die dazu
beitragen, Schwierigkeiten, die
durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern, und alten Menschen auch
durch Integration die Möglichkeit
zu erhalten, am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen. Ferner
durch Maßnahmen, die dazu beitragen, junge Menschen in ihrer
Entwicklung zu fördern und dazu beitragen, dass sie auch durch
Integration zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen. Sowie durch Tätigkeiten,
die darauf gerichtet sind, Personen selbstlos zu unterstützen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands
auf die Hilfe anderer angewiesen
sind. Dieses wird gefördert durch
die Integration der Personen, die
Kommunikation mit diesen Personen sowie die Lösung der Personen aus selbstgewählter Isolation. Die Personen werden zu regelmäßigen Treffen der Älteren sowie auch der Kinder und Jugendlichen motiviert. Unterstützt wird
dies durch gemeinsame Aktivitäten, wie z. B. Schulungen oder
Vorträge, gemeinsames Musizieren und Singen oder (Ball-)Spielen oder auch geselliges Beisammensein. Sämtliche vorstehenden
Maßnahmen sollen sich vorrangig
auf das Dorf 16278 Wolletz oder
dessen Nachbardörfer beziehen.

zu 2.1.2): Die Unterstützung von
Naturschutzprojekten oder Naturschutzorganisationen, insbesondere der Stiftung Schorfheide-Chorin. Dies kann sowohl die personelle als auch die finanzielle Unterstützung umfassen. Zudem darf
der Naturschutzzweck auch durch
eigene Veranstaltungen oder Maßnahmen ausgefüllt werden.

2.3 Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den
Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
Die Gesellschaft darf zur Erfüllung dieses Zwecks Zweigniederlassungen errichten und sich an
gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.

2.4 Es ist nicht notwendig, dass
die Zwecke der Gesellschaft gemäß § 2.1.1 und § 2.1.2 stets
gleichzeitig und im gleichen Umfang verfolgt werden. Kein Zweck
soll dauerhaft unberücksichtigt
bleiben.
a)
26.10.2023
Weiß

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