Handelsregister · HRB 41442
Chronologischer Auszug
GMB Dienstleistung GmbH · Amtsgericht Nürnberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) GMB Dienstleistung GmbH b) Nürnberg Geschäftsanschrift: Bayreuther Straße 21, 90409 Nürnberg c) die Gebäudereinigung, der Trockenbau sowie die Auftragsvermittlung. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Kellmeter, Vanessa, Nürnberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20.09.2021 mit Nachtrag vom 13.02.2023. | a) 17.02.2023 Pfohl | |
| 2 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Stephanstr. 23, 90478 Nürnberg c) die Gebäudereinigung, der Trockenbau, die Auftragsvermittlung sowie Stuckarbeiten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2023 hat die Änderung des § 2 (1) (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 24.05.2023 Pfohl | |||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 08.03.2024 (Az. IN 155/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 12.03.2024 Meckl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.