Handelsregister · HRB 778233

Chronologischer Auszug

Gmähle Print & Mailing GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bisher: "Blitz 21-6 GmbH"; nun:
Gmähle Print & Mailing GmbH

b)
Sitz verlegt; nun:
Schwäbisch Hall
Geschäftsanschrift:
Daimlerstraße 45, 74523 Schwäbisch Hall

c)
Gegenstand geändert; nun:
Betrieb einer Formular- und
Akzidenzdruckerei, Herstellung von EDV-
Geschäftsformularen, insbesondere von
Endlosformularen, Endlosträgerbandsätze,
Schnelltrennsätze sowie
Werbedrucksachen und Prospekte aller Art.
25.000,00
EUR
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Mäser, Mathias, Hörbranz / Österreich,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Gogalla, Katja, Gröbenzell, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Selnes, Randi Mette, München, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.01.2021.

Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2021 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma der
Gesellschaft), § 2 (Sitz der Gesellschaft) und § 4 (Gegenstand
des Unternehmens) beschlossen.

Der Sitz ist von München (Amtsgericht München HRB
262607) nach Schwäbisch Hall verlegt.
a)
18.03.2021
Marksteiner

b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.01.2021
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 11.08.2022
(40 IN 593/22) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
23.08.2022
Görlich
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 01.10.2022
(2 IN 593/22) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Heilbronn, 2 IN 593/22)
aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
12.10.2022
Wenzel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.