Handelsregister · HRB 778233
Chronologischer Auszug
Gmähle Print & Mailing GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Bisher: "Blitz 21-6 GmbH"; nun: Gmähle Print & Mailing GmbH b) Sitz verlegt; nun: Schwäbisch Hall Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 45, 74523 Schwäbisch Hall c) Gegenstand geändert; nun: Betrieb einer Formular- und Akzidenzdruckerei, Herstellung von EDV- Geschäftsformularen, insbesondere von Endlosformularen, Endlosträgerbandsätze, Schnelltrennsätze sowie Werbedrucksachen und Prospekte aller Art. | 25.000,00 EUR | b) Bestellt als Geschäftsführer: Mäser, Mathias, Hörbranz / Österreich, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gogalla, Katja, Gröbenzell, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Selnes, Randi Mette, München, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.01.2021. Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma der Gesellschaft), § 2 (Sitz der Gesellschaft) und § 4 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Der Sitz ist von München (Amtsgericht München HRB 262607) nach Schwäbisch Hall verlegt. | a) 18.03.2021 Marksteiner b) Tag der ersten Eintragung: 21.01.2021 | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 11.08.2022 (40 IN 593/22) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 23.08.2022 Görlich | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 01.10.2022 (2 IN 593/22) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heilbronn, 2 IN 593/22) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 12.10.2022 Wenzel |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.