Handelsregister · HRB 26281 HL

Chronologischer Auszug

Glückswerk gGmbH · Amtsgericht Lübeck

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Glückswerk GmbH

b)
Sitz/Niederlassung:
Neustadt in Holstein

Geschäftsanschrift:
Werftstraße 9, 23730 Neustadt in
Holstein

c)
Gegenstand der Gesellschaft ist
der Handel mit Möbeln, Sportgeräten und medizinischen Geräten.
25.000,00 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem
Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Wagner-Csechala, Oliver, geb. Wagner, *XX.XX.XXXX, Lübeck

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
17.04.2025
a)
05.06.2025
Bender
2a)
Glückswerk gGmbH

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
1. Zwecke der Körperschaft sind
die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4), die
Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO) sowie
die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und Behinderte (§ 52
Abs. 2 Nr. 10 AO).
Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch die individuelle berufliche Förderung, die
Entwicklung von Beschäftigungsangeboten, die Übergans- und Integrationsbegleitung in den weiteren Arbeitsmarkt sowie sozialpädagogische und arbeitsbezogene Unterstützung.
2. Die Gesellschaft darf Zweckbetriebe zur Erfüllung der Ziele betreiben, insbesondere:
- handwerkliche, kreative, soziale
oder kaufmännische Arbeitsfelder,
- gastronomische oder dienstleistungsorientierte Bereiche,
- arbeitsmarktnahe betriebliche
Qualifizierungsorte.
3. Die Gesellschaft darf keine Tätigkeiten ausüben, die der Gemeinnützigkeit entgegenstehen.
Die Glückswerk gGmbH betreibt
ein Café-Restaurant als Zweckbetrieb gemäß §§ 65 und 66 AO.
Der Betrieb dient der beruflichen
Qualifizierung, Beschäftigung
und sozialen Integration von Menschen mit Behinderung, sozial benachteiligten Personen, Langzeitarbeitslosen. Gleichzeitig verfolgt
die gGmbH Bildungs-, Kulturund Gesundheitsförderungsziele
durch Informationsangebote, Veranstaltungen, Schulungen und inklusive Begegnungsformate. Das
Café-Restaurant dient damit als
Lern- und Arbeitsumfeld. Qualifikation und soziale Teilhabe erfordern eine echte Arbeitssituation,
die hier im Rahmen eines gastronomischen Betriebes als Basis für
ein realistisches, praktisches und
lebensnahes Arbeitsumfeld bereitgestellt wird. Der Betrieb ist für
die Erfüllung des Satzungszweckes unverzichtbar.
Sämtliche erzielte Überschüsse
werden ausschließlich und unmittelbar für die gemeinnützigen
Zwecke der Gesellschaft verwendet. Es erfolgt keine Ausschüttung
von Überschüssen an Gesellschafter.
Der gastronomische Betrieb ist
damit nicht bloß eine Einnahmequelle, sondern pädagogischer
Lern- und Arbeitsort, in welchem
Bildungsmaßnahmen, Inklusionsformate, Lebenskompetenztrainings, Gesundheitsaufklärung,
kulturelle Begegnungsangebote u.a.m. realisiert werden. Die
Basis stellt ein realer Gastronomiebetrieb dar, der echte und realistische Arbeitssituationen bieten kann wie z.B. Gästekontakt,
Service, Arbeitsrhythmus, Teamstrukturen ...).
Die Personalstruktur des gastronomischen Betriebes baut auf einer Beschäftigung und Teilhabemöglichkeit von förderbedürftigen
Personen auf. Diese erzeugen einen erhöhten unterstützenden pädagogischen Betreuungsbedarf, der
in normalen Betrieben nicht notwendig ist.
Die Glückswerk gGmbH vereint
vier Kernbereiche:
- Produktentwicklung & Showroom Entwicklung und Präsentation von therapeutischen Bewegungssystemen mit Design- und
lnklusionsanspruch.
- Inklusiver Gastronomiebetrieb
(„Glückswerk - Viel-Harmonie")
Barrierefreies Café-Restaurant mit
sozialem Mittagstisch
- Bezahlbare, gesunde Küche mit
regionalem Bezug
- Treffpunkt für Senior*innen, Familien und Menschen mit und ohne Behinderung
- Veranstaltungsraum für Lesungen, Musik und kulturellen Formaten
- Schaffung von inklusiven Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten
- Praktika, Teilqualifizierungen
und berufliche (Re-)Integration.
- Kooperation mit Werkstätten,
Integrationsfachdienst, Beratungsstellen, Bildungsträgern, Agentur
für Arbeit, Jobcentern, Eingliederungshilfe im Kreis Ostholstein,
Stadt Neustadt i.H., Bundesamt
für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Einrichtungen
des Gesundheitswesens sowie der
Eingliederungshilfe, allgemeinbildende Schulen, Fachschulen,
IHK.
- Weiterbildung und Angebote zur
Sensibilisierung in den Themenbereichen Inklusion, soziale Innovation und Barrierefreiheit
- Workshops für benachteiligte
Personen, Angehörige, Fachkräfte, Unternehmen und öffentliche
Einrichtungen und weitere Interessent*innen
- Bildungsprogramme für Jugendliche, benachteiligte Gruppen und
Ehrenamtliche
1. Beschäftigung & Qualifizierung
2. Glückswerk-Akademie
Leitsatz:
„Inklusion entsteht nicht durch
Theorie - sondern durch gemeinsame Erfahrung, Teilhabe und Begegnung."
4. Die Gesellschaft ist berechtigt,
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen
dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks
dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2025
wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere in
§ 1 Ziff. 1. (Firma) und § 2 (Gegenstand der Gesellschaft).
a)
14.01.2026
Dammann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.