Handelsregister · HRB 11061
Chronologischer Auszug
GLOGGER & PARTNER Vermögensverwaltung GmbH · Amtsgericht Memmingen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Finanzmanagement Glogger & Rogg GmbH b) Krumbach (Schwaben) c) Durchführung von Finanz- und Vermögensberatung sowie die Vermittlung von Investmentfonds, Immobilien und Finanzierungen soweit eine Genehmigung nach dem Gesetz für das Kreditwesen nicht erforderlich ist, Durchführung von Unternehmensberatungen, Durchführung allgemeiner Dienstleistungen, insbesondere im Informations- und Wissensmanagement, Entwicklung und Vermarktung von innovativen IT-Lösungen im Hard- und Softwarebereich. Vermittlung von Versicherungen aller Art. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Glogger, Andreas, Krumbach- Niederraunau, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer: Rogg, Karl-Heinz, Krumbach- Niederraunau, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20.10.2000 zuletzt geändert am 02.08.2002 | a) 13.05.2003 Borufka b) Tag der ersten Eintragung: 23.11.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 19/22 So. | |
| 2 | 50.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR und die Änderung der §§ 5 (Stammkapital) und 12 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. | a) 25.04.2006 Dimmling b) Gesellschaftsvertrag Bl. 27/30 SB; Beschluss Bl. 31/33 SB; | |||
| 3 | c) Vermittlung von Geschäften über Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung) § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 Kreditwesensgesetz (KWG); Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung) § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 Kreditwesensgeetz (KWG); Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesensgesetz (KWG); Durchführung von Finanz- und Vermögensberatung; Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen; Vermittlung von Versicherungen aller Art; Durchführung von Unternehmensberatung. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2006 mit Nachtrag vom 17.08.2006 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 11 (Jahresabschluß) der Satzung beschlossen. | a) 27.08.2006 Dimmling b) Gesellschaftsvertrag Bl. 43/47SB; Beschluss Bl. 41/42, zu Bl.41/42 SB; | |||
| 4 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Marktplatz 1, 86381 Krumbach (Schwaben) | a) 17.05.2011 Veitenhansl | ||||
| 5 | a) Glogger & Rogg Vermögensverwaltung GmbH c) Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung) § 1 Abs. 1 a Nr. 1 Kreditwesensgesetz (KWG); Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung) § 1 Abs. 1 a Nr. 2 Kreditwesensgesetz (KWG); Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) § 1 Abs. 1 a Nr. 3 Kreditwesensgesetz (KWG); Durchführung von Anlageberatung § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a Kreditwesengesetz (KWG); Durchführung von Anlageverwaltung § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG); Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen; Vermittlung von Versicherungen aller Art; Durchführung von Unternehmensberatung. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 20.12.2012 Mock | |||
| 6 | 425.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 375.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. | a) 31.08.2015 Mock | |||
| 7 | a) GLOGGER & PARTNER Vermögensverwaltung GmbH | b) Bestellt: Geschäftsführer: Glogger, Armin, Krumbach-Niederraunau, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Rogg, Karl-Heinz, Krumbach-Niederraunau, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2015 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 12 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. | a) 08.09.2015 Mock | ||
| 8 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rogg, Karl-Heinz, Krumbach-Niederraunau, *XX.XX.XXXX | a) 14.01.2016 Baum | ||||
| 9 | c) Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung) § 1 Abs. 1 a Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG). Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) § 1 Abs. 1 a Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG). Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) § 1 Abs. 1 a Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Durchführung von Anlageberatung § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a Kreditwesengesetz (KWG). Durchführung von Anlageverwaltung § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG). Die Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 Kreditwesengesetz ist dahingehend beschränkt, dass die GLOGGER & PARTNER Vermögensverwaltung GmbH nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Durchführung von Eigengeschäften nach § 32 Abs. 1 a Kreditwesengesetz (KWG). Die GLOGGER & PARTNER Vermögensverwaltung GmbH darf jedoch nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln. Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen. Vermittlung von Versicherungen aller Art. Durchführung von Unternehmensberatung. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2017 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. | a) 23.08.2017 Mock | |||
| 10 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Glogger, Claudia Luzia, Krumbach, *XX.XX.XXXX | a) 16.03.2018 Häuser | ||||
| 11 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Glogger, Claudia Luzia, Krumbach, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: Glogger, Claudia Luzia, Krumbach, *XX.XX.XXXX | a) 13.01.2020 Häuser | |||
| 12 | c) Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung) § 2 Abs. 2 Nr. 3 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG); die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) § 2 Abs. 2 Nr. 5 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG); die Verwaltung einzelner und mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) § 2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG); Durchführung von Anlageberatung § 2 Abs. 2 Nr. 4 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG); die Erlaubnis gemäß § 15 Abs. 1 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) ist gemäß § 15 Abs. 9 WpIG dahingehend beschränkt, dass die GLOGGER & PARTNER Vermögensverwaltung GmbH nicht befugt ist, Eigentum oder Besitz am Kundengeld oder Kundenwertpapieren zu erwerben; die Durchführung von Eigengeschäften nach § 15 Abs. 3 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) ist Gegenstand des Unternehmens; die GLOGGER & PARTNER Vermögensverwaltung GmbH darf jedoch nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln. Weiterer Gegenstand der GLOGGER & PARTNER Vermögensverwaltung GmbH ist die Vermittlung von Immobilien Vermittlung von Versicherungen aller Art ; Durchführung von Unternehmensberatung. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2023 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. | a) 17.03.2023 Roch |
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