Handelsregister · HRB 11061

Chronologischer Auszug

GLOGGER & PARTNER Vermögensverwaltung GmbH · Amtsgericht Memmingen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Finanzmanagement Glogger & Rogg GmbH

b)
Krumbach (Schwaben)

c)
Durchführung von Finanz- und
Vermögensberatung sowie die Vermittlung
von Investmentfonds, Immobilien und
Finanzierungen soweit eine Genehmigung
nach dem Gesetz für das Kreditwesen nicht
erforderlich ist, Durchführung von
Unternehmensberatungen, Durchführung
allgemeiner Dienstleistungen, insbesondere
im Informations- und Wissensmanagement,
Entwicklung und Vermarktung von
innovativen IT-Lösungen im Hard- und
Softwarebereich. Vermittlung von
Versicherungen aller Art.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Glogger, Andreas, Krumbach- Niederraunau,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Rogg, Karl-Heinz, Krumbach- Niederraunau,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.10.2000 zuletzt geändert am
02.08.2002
a)
13.05.2003
Borufka

b)
Tag der ersten
Eintragung: 23.11.2000.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 19/22 So.
250.000,00 EURa)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2006 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf
50.000,00 EUR und die Änderung der §§ 5 (Stammkapital) und
12 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen.
a)
25.04.2006
Dimmling

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
27/30 SB;
Beschluss Bl. 31/33 SB;
3c)
Vermittlung von Geschäften über
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten oder deren Nachweis
(Anlagevermittlung) § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr.
1 Kreditwesensgesetz (KWG); Anschaffung
und Veräußerung von Finanzinstrumenten
im fremden Namen für fremde Rechnung
(Abschlußvermittlung) § 1 Abs. 1 a Satz 2
Nr. 2 Kreditwesensgeetz (KWG);
Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum
(Finanzportfolioverwaltung) § 1 Abs. 1 a
Satz 2 Nr. 3 Kreditwesensgesetz (KWG);
Durchführung von Finanz- und
Vermögensberatung; Vermittlung von
Immobilien, Finanzierungen; Vermittlung
von Versicherungen aller Art; Durchführung
von Unternehmensberatung.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2006 mit Nachtrag
vom 17.08.2006 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und 11 (Jahresabschluß) der Satzung
beschlossen.
a)
27.08.2006
Dimmling

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
43/47SB;
Beschluss Bl. 41/42, zu
Bl.41/42 SB;
4b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Marktplatz 1, 86381 Krumbach (Schwaben)
a)
17.05.2011
Veitenhansl
5a)
Glogger & Rogg Vermögensverwaltung
GmbH

c)
Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und die Veräußerung von
Finanzinstrumenten oder deren Nachweis
(Anlagevermittlung) § 1 Abs. 1 a Nr. 1
Kreditwesensgesetz (KWG); Anschaffung
und die Veräußerung von
Finanzinstrumenten im fremden Namen für
fremde Rechnung (Abschlußvermittlung) §
1 Abs. 1 a Nr. 2 Kreditwesensgesetz (KWG);
Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum
(Finanzportfolioverwaltung) § 1 Abs. 1 a Nr.
3 Kreditwesensgesetz (KWG);
Durchführung von Anlageberatung § 1 Abs.
1 a Satz 2 Nr. 1 a Kreditwesengesetz
(KWG); Durchführung von
Anlageverwaltung § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 11
Kreditwesengesetz (KWG); Vermittlung von
Immobilien, Finanzierungen; Vermittlung
von Versicherungen aller Art; Durchführung
von Unternehmensberatung.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2012 hat die
Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des
Unternehmens) der Satzung beschlossen.
a)
20.12.2012
Mock
6425.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 375.000,00 EUR und die
Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
a)
31.08.2015
Mock
7a)
GLOGGER & PARTNER
Vermögensverwaltung GmbH
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Glogger, Armin, Krumbach-Niederraunau,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Geschäftsführer:
Rogg, Karl-Heinz, Krumbach-Niederraunau,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2015 hat die
Änderung der §§ 1 (Firma) und 12 (Bekanntmachungen) der
Satzung beschlossen.
a)
08.09.2015
Mock
8b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Rogg, Karl-Heinz, Krumbach-Niederraunau,
*XX.XX.XXXX
a)
14.01.2016
Baum
9c)
Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und die Veräußerung von
Finanzinstrumenten oder deren Nachweis
(Anlagevermittlung) § 1 Abs. 1 a Nr. 1
Kreditwesengesetz (KWG). Anschaffung
und die Veräußerung von
Finanzinstrumenten im fremden Namen für
fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) §
1 Abs. 1 a Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG).
Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum
(Finanzportfolioverwaltung) § 1 Abs. 1 a Nr.
3 Kreditwesengesetz (KWG). Durchführung
von Anlageberatung § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr.
1 a Kreditwesengesetz (KWG).
Durchführung von Anlageverwaltung § 1
Abs. 1 a Satz 2 Nr. 11 Kreditwesengesetz
(KWG). Die Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 2
Satz 2 Kreditwesengesetz ist dahingehend
beschränkt, dass die GLOGGER & PARTNER
Vermögensverwaltung GmbH nicht befugt
ist, sich bei der Erbringung von
Finanzdienstleistungen Eigentum oder
Besitz an Geldern oder Wertpapieren von
Kunden zu verschaffen. Durchführung von
Eigengeschäften nach § 32 Abs. 1 a
Kreditwesengesetz (KWG). Die GLOGGER &
PARTNER Vermögensverwaltung GmbH
darf jedoch nicht auf eigene Rechnung mit
Finanzinstrumenten handeln. Vermittlung
von Immobilien, Finanzierungen.
Vermittlung von Versicherungen aller Art.
Durchführung von Unternehmensberatung.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2017 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Gegenstand.
a)
23.08.2017
Mock
10Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Glogger, Claudia Luzia, Krumbach, *XX.XX.XXXX
a)
16.03.2018
Häuser
11b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Glogger, Claudia Luzia, Krumbach, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Prokura erloschen:
Glogger, Claudia Luzia, Krumbach, *XX.XX.XXXX
a)
13.01.2020
Häuser
12c)
Die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und die Veräußerung von
Finanzinstrumenten oder deren Nachweis
(Anlagevermittlung) § 2 Abs. 2 Nr. 3
Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG); die
Anschaffung und die Veräußerung von
Finanzinstrumenten im fremden Namen für
fremde Rechnung (Abschlussvermittlung)
§ 2 Abs. 2 Nr. 5 Wertpapierinstitutsgesetz
(WpIG); die Verwaltung einzelner und
mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter
Vermögen
für andere mit Entscheidungsspielraum
(Finanzportfolioverwaltung)
§ 2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz
(WpIG); Durchführung von Anlageberatung
§ 2 Abs. 2 Nr. 4 Wertpapierinstitutsgesetz
(WpIG);

die Erlaubnis gemäß § 15 Abs. 1
Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) ist gemäß
§ 15 Abs. 9 WpIG dahingehend beschränkt,
dass die GLOGGER & PARTNER
Vermögensverwaltung GmbH nicht befugt
ist, Eigentum oder Besitz am Kundengeld
oder Kundenwertpapieren zu erwerben; die
Durchführung von Eigengeschäften nach §
15 Abs. 3 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
ist Gegenstand des Unternehmens; die
GLOGGER & PARTNER
Vermögensverwaltung GmbH darf jedoch
nicht auf eigene Rechnung mit
Finanzinstrumenten handeln.

Weiterer Gegenstand der GLOGGER &
PARTNER Vermögensverwaltung GmbH ist
die Vermittlung von Immobilien
Vermittlung von Versicherungen aller Art
; Durchführung von Unternehmensberatung.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2023 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Gegenstand.
a)
17.03.2023
Roch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.