Handelsregister · HRB 6339

Registerinformationen

GLOCK CONSULT GmbH · Amtsgericht Fulda

Unternehmen

Stammdaten

Firma
GLOCK CONSULT GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Burghaun
Geschäftsanschrift
Zum Hechelberg 10, 36151 Burghaun

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6339
Gericht
Amtsgericht Fulda
Letzte Eintragung
11.02.2016
Abrufstand
30.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

(1)sind Ingenieurleistungen aller Art, gutachterliche Tätigkeiten für die Fachbereiche Wasser, Abwasser; Wahrnehmung von Ingenieurleistungen zur Erfüllung der Eigenkontrollverordnung und der Direkteinleiterverordnung, Planung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen für Kanalsysteme und Abscheideranlagen, die Softewareentwicklung zur rechnergestützten Abwicklung technischer und verwaltungstechnischer Betriebsabläufe sowie die Installation von Datenbanken und technischer Betriebssysteme für die Straßenverwaltungen und deren Unterhaltung. (2) Darüber hinaus sind Gegenstand des Unternehmens alle Geschäfte, die unmittelbar bzw. mittelbar den in Ziffer (1) genannten Geschäftszweck fördern. (3) Der Gesellschaft ist die Übernahme von Beteiligungen an Unternehmen dieser Branche gestattet, ferner die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung von Unternehmen, die auf dem Gebiet der Gesellschaft tätig sind, sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Wilfried Glock

Burghaun

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 04.04.2013

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Fall 4

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Fulda (Az. 91 IN/33/15) vom 09.12.2015 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Fulda (Az. 91 IN 33/15) vom 10.02.2016 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.