Handelsregister · HRB 21861
Chronologischer Auszug
GLOBAL PREFER AG · Amtsgericht Augsburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) GLOBAL PREFER AG b) Untermeitingen c) Dienstleistungen im IT-Bereich, insbesondere Internetpräsenzgestaltung, Webhosting, Datenbanken und Datenbanksysteme, Screendesign; Auktionen im Internet insbesondere Organisation und Durchführung von Auktionen im Internet vor allem über EDV- Hard- und Software, Entwicklung, Vertrieb und Pflege von Software zur Durchführung von Auktionen im Internet; Providerdienste; Schulung und Beratung im Telekommunikations- und EDV-Bereich. | 75.000,00 EUR a) | Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt: Vorstand: Ostermeier, Karl Heinz, Untermeitingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jicha, Horst, Gäufelden-Nebringen, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 19.05.2000, zuletzt geändert am 25.10.2004. Die Hauptversammlung vom 07.03.2006 hat die Änderung der §§ 1 Abs.2 (Sitz, bisher Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart HRB 25202), 3 (Bekanntmachungen) und 8 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. | a) 05.05.2006 Hübler b) Beschluss Bl. 4 SB; neue Satzung Bl. 5 SB; Tag der ersten Eintragung: 28.09.2000 | |
| 2 | c) Handel mit Kosmetikprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln, Bitumenprodukten, Reinigungsmitteln, Oberflächenbeschichtungen und Tierbedarf und den dazu jeweils benötigten Grundsubstanzen und Gerätschaften sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Schulungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Waren und Produkten, jeweils soweit hierfür keine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Begründung oder Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen (schwerpunktmäßig mit vorgenanntem Produktspektrum), die Übernahme der Geschäftsführung sowie die Erbringung von Dienstleistungen für diese Unternehmen. | a) Die Hauptversammlung vom 15.02.2008 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 25.02.2008 Hübler | |||
| 3 | b) Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Lagerlechfelder Straße 38, 86836 Untermeitingen | b) Ausgeschieden: Vorstand: Ostermeier, Karl Heinz, Untermeitingen, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Leitner, Thomas, Olching, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 21.07.2010 Krammer | |||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 05.08.2010 (Az. IN 1134/10) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 06.08.2010 Keller | ||||
| 5 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 04.10.2010 (Az. IN 1134/10) aufgehoben worden. | a) 06.10.2010 Keller | ||||
| 6 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Leitner, Thomas, Olching, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Riechmann, Hans-Dieter, Gröbenzell, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Einzelprokura: Ostermeier, Karl-Heinz, Untermeitingen, *XX.XX.XXXX | a) 18.10.2010 Krammer | |||
| 7 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Riechmann, Hans-Dieter, Gröbenzell, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Schanderl, Wolfgang, Buchloe, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 29.03.2012 Krammer | ||||
| 8 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 30.10.2012 (Az. IN 1250/12) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 05.11.2012 Keller | ||||
| 9 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 28.12.2012 (Az. IN 1250/12) aufgehoben worden. | a) 04.01.2013 Krammer | ||||
| 10 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 22.04.2013 (Az. IN 423/13) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 23.04.2013 Keller | ||||
| 11 | Nachfolgende Prokura gem. § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen als unrichtig kenntlich gemacht. Ostermeier, Karl-Heinz, Untermeitingen, *XX.XX.XXXX | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 05.07.2013 (Az. 2 IN 423/13) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG. | a) 11.07.2013 Krammer b) Allgemeine Vertretungsregelung und besondere Vertretungsbefugnis des/der Vertretungsberechtigten von Amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG als unrichtig gekennzeichnet. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.