- Exploration, Bohrung, Produktion und Stimulation von Erdöl und Erdgas; - Beteiligung an Erdöl- und Erdgasquellen sowie an Produktionsgesellschaften von Erdöl- und Erdgasquellen; - Verkauf von Erdöl und Erdgas; - Anmietung (Leasing) von Grundstücken, auf denen Exploration, Bohrung, Produktion und Stimulation von Erdöl und Erdgas stattfinden wird, im In- und Ausland.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan ten Doornkaat Koolman-Nottebrock
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.08.2006 mit Änderung vom 24.08.2006
Auf Grund der in der Satzung vom 16.08.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 15.625,00 EUR auf 65.625,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats und der Hauptversammlung vom 11.09.2006 ist die Satzung in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) sowie in § 25 geändert.
Die Hauptversammlung vom 27.11.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 3.281.250,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 sowie die Änderung in zahlreichen weiteren Bestimmungen beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.11.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 253.704,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.09.2007 ist die Satzung in § 4 Absatz 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und in § 5 Absatz 2 (Genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 08.10.2007 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 2 (Genehmigtes Kapital) und § 5 Abs. 3 (Bedingtes Kapital) sowie in weiteren Vorschriften beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 08.10.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um bis zu 836.700,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 320.000,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 02.11.2007 auf Grund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung vom 02.11.2007 enthaltenen Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2007/I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 650.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.08.2008 ist § 4 Absatz 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 5 Absatz 2 Satz 1 (Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert.
Die Hauptversammlung vom 02.06.2009 hat die Änderung des § 5 Abs. 2 und 4 (Genehmigtes Kapital, bedingtes Kapital) beschlossen.
Auf Grund der in der Satzung vom 02.06.2009 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.250.000,00 EUR auf 6.820.579,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 10.12.2010 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien ) geändert; § 5 Absatz 2 ist weggefallen.
Die Hauptversammlung vom 28.02.2011 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 5 (genehmigtes Kapital) beschlossen.
Auf Grund der in der Satzung vom 28.02.2011 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2011/I) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 3.410.289,00 EUR auf 10.230.868,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 14.07.2011 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) geändert; § 5 Abs. 2 ist ersatzlos gestrichen, der bisherige § 5 Abs. 3 wird zu § 5 Abs. 2, § 5 Abs. 4 zu § 5 Abs. 3.
Die Hauptversammlung vom 12.09.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5.2 (genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 12.09.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 4.694.302,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.10.2011 ist die Satzung in den §§ 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 5 Abs. 2 (genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 01.08.2012 hat die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um 2,00 EUR auf 14.925.168,00 EUR sowie eine weitere Herabsetzung des Grundkapitals um 9.950.112,00 EUR und die entsprechenden Änderungn der Satzung in § 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 01.08.2012 hat weiterhin die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Grundkapital und Aktien), 5 (Grundkapital und Aktien), 7 (Aufsichtsrat), 10 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 01.08.2012 hat die Änderung des § 5 Absatz 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 05.11.2014 hat die Änderung der Satzung in § 10 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 29.09.2015 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 4.905.958,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die am 29.09.2015 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 29.09.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.530.902,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in vollem Umfang durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat aufgrund Ermächtigung der Hauptversammlung mit Beschluss vom 11.11.2015 die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 28.11.2016 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 1.500.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sowie die Änderung des § 7 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 28.11.2016 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 4.900.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 1.000.000,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat aufgrund Ermächtigung der Hauptversammlung mit Beschluss vom 09.05.2017 die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die am 28.11.2016 beschlossene Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
Freitext
Satzung Blatt 73ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 121ff. Sonderband
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 14
Fall 15
Fall 17
Fall 18
Fall 19
Fall 21
Fall 22
Fall 24
Fall 26
Fall 27
Fall 29
Fall 30
Fall 31
Fall 32
Fall 33
Fall 34
Fall 36
Fall 37
Fall 40
Fall 41
Fall 43
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.10.2007 um bis zu 1.800.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2007/I).
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.06.2009 um bis zu 150.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2009/I). .
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 01.08.2012 um bis zu 1.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/I). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen..
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Satzung vom 01.08.2012 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.07.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 2.487.528,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2012/I).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.