die Beteiligung in jeder zulässigen Form an Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland. Ferner die Vermögensverwaltung aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien im In- und Ausland (mit Ausnahme von Geschäften i. S. d. § 34 c Abs. 1 GewO) aber auch alle artverwandten Arbeitsbereiche, jeweils im In- und Ausland.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Harald Zulauf
Brilon
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.01.2010 mit Änderung vom 15.01.2010.
Die Hauptversammlung vom 14.12.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 200.000,00 EUR gegen Bareinlage und die entsprechende Änderung des § 4 Abs. 1 der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 04.12.2012 hat die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 200.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 200.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien und die Änderung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 02.12.2013 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 50.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien und die Änderung des § 4 Abs.1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.