Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 EUR im Einzelfall und von Dienstverträgen mit mehr als 5.000,00 EUR im Einzelfall belasten, die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dietmar Kahl
Landshut
Vorstand
Olaf Minet
Landshut
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 13.05.2025.
Die Mitgliederversammlung vom 03.09.2025 hat die Änderung des § 10 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 3 SB.
Protokoll Bl. 5 SB; Satzung Bl. 6 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.