Erzeugung und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
André Wölke
Jarmen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.02.1991 zuletzt geändert am 25.08.2003
Die Hauptversammlung vom 19.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 9 Vorstand beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.12.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.09.2006.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.