Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Befinden sich alle Geschäftsanteile der Gesellschaft in der Hand eines Gesellschafters und ist er zugleich deren alleiniger Geschäftsführer, so ist er zum Selbstkontrahieren befugt. Die Gesellschafter sind für alle Rechtshandlungen, die sie mit oder gegenüber einer anderen Gesellschaft vornehmen, an der sich die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt, insbesondere auch beim Abschluß des jeweiligen Gesellschaftsvertrages, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Paul Blöse
bonn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Verena Kley-Blöse
Bonn
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.04.1983 zuletzt geändert am 18.05.1998
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.07.1983
Gesellschaftsvertrag Blatt 50-63 Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.07.2002.
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