Das Halten und Verwalten von Beteiligungen, insbesondere die Besorgung der Geschäftsführung für und die Finanzierung von Tochtergesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dirk Gläschig
Villingen-Schwenningen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Julia Alice Gläschig
Villingen-Schwenningen
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2011.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2025 zum Zwecke der Verschmelzung mit Gläschig, Dirk, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Dirk Gläschig e.K.", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 709149) um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR erhöht.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2025 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 500,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Einzelkaufmann Gläschig, Dirk, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Dirk Gläschig e.K.", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 709149) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.07.2025 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.