Handelsregister · HRB 52805

Registerinformationen

GK Werkzeugmaschinen GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
GK Werkzeugmaschinen GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Stockstadt am Rhein
Geschäftsanschrift
Lindenstraße 21-23, 64589 Stockstadt am Rhein

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 52805
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
06.03.2025
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Handel mit neuen und gebrauchten Werkzeugmaschinen und Werkzeugen, die Vermittlung von Lohnarbeit sowie der Handel mit Metallen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Gerhard Kraft

Stockstadt am Rhein

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
  • Tag der ersten Eintragung: 18.09.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 1 - 10 Sonderband
  • Fall 2
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 10

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 06.07.1990
  • Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2011 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Weiterhin wurde § 16 (Auflösung) und § 17 (Bekanntmachungen) geändert.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 1019/2024) vom 04.03.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.