Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligung an und Finanzierung von Unternehmen aller Art
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird ausschließlich durch die persönlich haftende Gesellschafterin GJ Beteiligungs GmbH gesetzlich vertreten. Weitere, neben der GJ Beteiligungs GmbH an der Gesellschaft beteiligte persönlich haftende Gesellschafter sind stets von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die GJ Beteiligungs GmbH und ihre Geschäftsführer sind bei allen Rechtsgeschäften, bei denen die GJ Beteiligungs GmbH und/oder ihre Geschäftsführer gleichzeit im Namen der Gesellschaft und als Vertreter eines Dritten handeln (Mehrvertretung), von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bei Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und der GJ Beteiligungs GmbH und bei Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und den Geschäftsführern der GJ Beteiligungs GmbH wird die Gesellschaft durch den Aufsichtsrat vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)
GJ Beteiligungs GmbH
Hann. Münden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.12.2015
Die Hauptversammlung vom 28.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Persönlich haftende Gesellschafter) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 12.12.2016 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Aktien und sonstige Titel), § 7 (Persönlich haftende Gesellschafter mit Kapitalanteil), § 7a (Persönlich haftende Gesellschafter ohne Kapitalanteil), § 8 (Gesellschafterkonten), § 9 (Rechtsverhältnisse der persönlich haftenden Gesellschafter), § 10 (Ausscheiden der persönlich haftenden Gesellschafter), § 17 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), § 21 (Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin GJ Beteiligungs GmbH), § 22 (Jahresabschluss), § 23 (Verteilung des Jahresergebnisses zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin mit Kapitalanteil und den Kommanditaktionären) und § 26 (Änderung der Satzung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 29.11.2024 hat die Änderung der Satzung in § 7a (Persönlich haftende Gesellschafter ohne Kapitalanteil) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.