Kreation und Konzeption von Werbungs-, Marketing- und Vertriebskampagnen sowie Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mathias Valentin
München
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.10.2001.
Die Hauptversammlung vom 19.08.2010 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 29.07.2010 mit Nachtrag vom 31.08.2010 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 450.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Die Hauptversammlung vom 19.04.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand.
Die Hauptversammlung vom 24.02.2014 hat die Änderung des § 7 (Vertretung der Gesellschaft) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 23.8.2022 hat die Änderung des § 8 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 13.2.2023 hat die Änderung des § 8 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 01.08.2024 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 3 SB.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die PACT-Beteiligungsverwaltungs-GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 157762) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2019 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 08.04.2019 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 08.04.2019 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 09.02.2024 (Az. 1513 IN 465/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.05.2024 (Az. 1513 IN 465/24) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.