Handelsregister · HRB 3090

Chronologischer Auszug

GIMEX Dr. Gao Import & Export GmbH · Amtsgericht Kaiserslautern

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GIMEX Dr. Gao Import & Export GmbH

b)
Kaiserslautern

c)
Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist der Import und der Export
von Industriewaren in den Bereichen
Maschinenbau und Elektrotechnik im
Rahmen des Großhandels zwischen
Deutschland und China.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Gao, Yawen, Ingenieur, Linden
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.04.1996 zuletzt geändert am
12.03.1998
a)
04.08.2005
Pfaff

b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.06.1996
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes HRB
3090 Kai getreten.
Freigegeben am
04.08.2005.
2b)
Geschäftsanschrift:
Merkurstraße 23, 67663 Kaiserslautern
a)
02.07.2009
Strasser

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.