Das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen im In- und Ausland.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Silvia Degelstein
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28. November 2002
Die Gesellschafterversammlung vom 12. Dezember 2002 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000 EUR um 10.000,00 EUR auf 35.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24. August 2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
Beschluss Blatt 4 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 9 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 17 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 22 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 57 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 59 ff. Sonderband
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