die Beratung für Unternehmens-, Zukunfts-, Technologie-, Finanz- und Steuerungs-, Wettbewerbs-, Einkaufs- und Personal-Potenziale von Unternehmen, die Sanierungs-, Umstrukturierungs- und Fördermittelberatung sowie die Administration von in- und ausländischen Stiftungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so ist dieses einzelvertretungsberechtigt. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, daß einzelne oder alle Vorstandsmitglieder je einzeln zur Vertretung berechtigt sind. Der Aufsichtsrat kann weiter allgemein oder für den Einzelfall bestimmen, daß einzelne oder alle Mitglieder des Vorstandes berechtigt sind, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Günter Grüter
Duisburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.05.1991 zuletzt geändert am 19.04.2001
Die Hauptversammlung vom 06.12.2004 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert wurde außerdem § 8 Absatz 1 Satz 1 (Aufsichtsrat - Zusammensetzung, Amtsdauer) der Satzung.
Die Hauptversammlung vom 17.11.2010 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Absatz 1. und § 2 Absatz 1. und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 28.12.2020 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 154.516,75 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 24.07.2024 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Nr. 1.) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Hauptversammlung hat weiterhin eine Änderung der Satzung in § 1 Nr. 3.) (Geschäftsjahr) beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 19.04.2001 hat beschlossen, das Grundkapital auf 204.516,75 EURO umzustellen und um 295.483,27 EURO auf 500.000,00 EURO gegen Bareinlage zu erhöhen
. Gleichzeitig ist § 4 der Satzung um den Abs. 5 ergänzt worden. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal 250.000,--EURO in der Zeit bis zum 31.12.2002 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch ein- oder mehrmaliger Ausgabe von bis zu 50.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (neues genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Bedingungen der Zeichnung des neuen Kapitals festzulegen und hierbei auch das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Duisburg: 15.06.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
SB Bl. 52-142
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 6 Satz 1 ist zum Teil gemäß § 395 Absatz 1 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.