a) die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Anlagen - insbes. Wasserkraftanlagen - zur regenerativen Stromerzeugung im In- und Ausland, der Betrieb und/oder die Verpachtung derartiger Anlagen sowie die Beteiligung an Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind; b) der Erwerb und die Vermietung von Immobilien sowie die Beteiligungen an anderen Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind; c) die Verwaltung eigenen Vemögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Verwaltung dieser Beteiligungen und die Übernahme der Geschäftsführung - ausgenommen Bankgeschäfte -.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Harald Schuderer
Erlangen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.10.2000
Die Hauptversammlung vom 30.04.2003 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 23.07.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 23.07.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.000.000 EUR durch Ausgabe von 1.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bareinlage und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 23.07.2009 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Einfügung des § 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 23.03.2012 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 300.000,00 EUR und entsprechend die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 23.03.2012 hat die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (2012/1) und die Änderung des § 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 23.03.2012 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 60.000,00 EUR auf 1.410.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.11.2013 ist die Satzung in §§ 4, 5 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.11.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 28 ff. So.
Satzung Bl. 60 ff. SB;
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.03.2012 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmal oder mehrmals bis zum 23.03.2017 gegen Bar- oder Sacheinlage um insgesamt bis zu 625.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2012/I).
Das Genehmigte Kapital vom 23.03.2012 (Genehmigtes Kapital 2012/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 565.000,00 EUR.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.