Handelsregister · PR 2793

Chronologischer Auszug

GHP Architekten Schling Vorsmann Weimann Partnerschaftsgesellschaft mbB · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstanda) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GHP Architekten Schling Vorsmann Weimann
Partnerschaftsgesellschaft mbB

b)
Oberursel (Taunus)

c)
Das Betreiben eines Architekturbüros und die gemeinsame
freiberufliche Ausführung aller Architekturleistungen sowie der
damit unmittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten. Die
Gesellschaft übt ausschließlich eine selbständige Tätigkeit im
Sinne des Einkommenssteuergesetzes aus. Eine gewerbliche
Tätigkeit ist ausgeschlossen. Etwaige gewerbliche Aktivitäten
werden von den jeweiligen Gesellschaftern auf eigene Rechnung
durchgeführt. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu
treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar
oder mittelbar zu fördern, vorausgesetzt, dass sich diese
Maßnahmen im freiberuflichen Bereich halten und mit den
jeweiligen Standesrichtlinien vereinbar sind. Die Gesellschaft
darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der
Zweigniederlassung muss ein Architekt sein, der seine berufliche
Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
a)
Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam.

b)
Partner:
Schling, Andreas, Architekt, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX
Partner:
Vorsmann, Martin, Architekt, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX
Partner:
Weimann, Axel, Architekt, Kriftel, *XX.XX.XXXX
a)
Partnerschaftsgesellschaft
a)
14.06.2020
Dittberner

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.