Handelsregister · HRB 5988

Registerinformationen

GGS Gesellschaft für Gebäudereinigungsservice mbH · Amtsgericht Essen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
GGS Gesellschaft für Gebäudereinigungsservice mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Essen
Geschäftsanschrift
Lahnbeckestr. 12, 45307 Essen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 5988
Gericht
Amtsgericht Essen
Letzte Eintragung
26.06.2024
Abrufstand
02.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäfte anderer Art zu tätigen, soweit ihr dies zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich erscheint. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen erwerben und sich an Unternehmen ähnlicher Art beteiligen und Zweigniederlassungen gründen. Die Glas- und Gebäudereinigung, sowie die Erbringung der damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Andreas König

Bochum

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Leon König

Bochum

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können einzelne Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Tag der ersten Eintragung: 23.01.1980
  • Früher Amtsgericht Bochum HRB 1751.
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.03.2001.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 8. November 1979,
  • mehrfach, zuletzt geändert gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20. Dezember 1985.
  • Der Gesellschaftsvertrag kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.