Die Planung und Entwicklung von Grundbesitz sowie der An- und Verkauf von Grundbesitz.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer einzelnen oder allen von ihnen die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft allein zu vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann ferner ein jeder der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.06.1989 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.10.2000 geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.05.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.07.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 9 Sonderband
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