Handelsregister · HRB 211144
Chronologischer Auszug
GFV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) GFV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH b) Bad Dürrenberg c) Verwaltung eigenen und fremden Vermögens sowie Handel mit Immobilien jeglicher Art. | 50.000,00 DEM | a) Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. b) Liquidator: Doneux, Peter, Aachen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.03.1993 zuletzt geändert am 25.02.2000 b) Die Gesellschaft ist infolge rechtskräftiger Abweisung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse durch Beschluss des Amtsgerichtes Halle-Saalkrels vom 21.03.2003 (59 IN 1689/02) auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Peter Doneux ist zum Liquidator bestellt. Er vertritt die Gesellschaft allein, solange er alleiniger Liquidator ist, | a) 19.10.2006 Nothe b) Tag der ersten Eintragung: 22.10.1997. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Halle-Saalkreis, HRB 11144) getreten. Satzung Bl. 84 ff So., letzter satzungsändernder Beschluss Bl. 114 ff So. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.