Handelsregister · HRB 5860

Chronologischer Auszug

GFP Glasfiberprodukt GmbH Glasfiberprodukte für Industrie, Wassersport und Verkehrsleittechnik · Amtsgericht Schwerin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GFP Glasfiberprodukt GmbH
Glasfiberprodukte für Industrie,
Wassersport und Verkehrsleittechnik

b)
Brüel

c)
die Entwicklung, Herstellung,
Sonderanfertigung sowie der Vertrieb von
Produkten aus Glasfaser- und
Kohlefaserverbundwerkstoffen für die
Bereiche Verkehrsleittechnik,
Abwassertechnik und Wassersport.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Meyenburg, Heidrun, Venzkow
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.02.1998

b)
Durch Beschluß des Amtsgerichts Schwerin, Abteilung
Gesamtvollstreckung - Aktenzeichen: 58 N 711/98 wurde am
04. Februar 1999 um 14.00 Uhr, über das Vermögen der
Gesellschaft das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet.
Dadurch ist die Gesellschaft aufgelöst.
a)
02.08.2006
Wondrejz

b)
Ges.-Vertr. Bl. 7 ff. Sdb.
Tag der ersten
Eintragung: 08.04.1998
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
02.08.2006.
2b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Schwerin
vom 05.02.2007, Az.. 58 N 711/98 wurde das
Gesamtvollstreckungsverfahren gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 3
GesO eingestellt.
a)
21.03.2007
Discher

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.