Handelsregister · HRB 2267
Chronologischer Auszug
GfP - Gesellschaft für Projektgestaltung mbH · Amtsgericht Wetzlar
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) GfP - Gesellschaft für Projektgestaltung mbH b) Bischoffen c) Dienstleistungen im Rahmen der Baukultur und Denkmalpflege einschließlich elektronischer Datenverarbeitung. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Schulz, Martin, Solms-Oberbiel, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.06.1999 zuletzt geändert am 22.06.1999 | a) 16.07.2002 Sieges b) Tag der ersten Eintragung: 05.07.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 1 ff. Sonderband | |
| 2 | b) Solms | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 8.12.2006 wurde der Sitz nach Solms verlegt und § 1 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages entsprechend geändert. | a) 18.12.2006 Dr. Lauber-Nöll b) Blatt 33 ff. Sonderband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.