Zweck der Genossenschaft ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale Belange, im Bereich der Senioren- und Krankenpflege Tätigen durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Erbringung pflegerischer Leistungen durch die Mitglieder der Genossenschaft in Einrichtungen im Bereich der Senioren- und Krankenpflege, u.a. durch Arbeitnehmerüberlassung und von Dienstleistungen, die mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand in Verbindung stehen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so wird die Genossenschaft durch das bestellte Vorstandsmitglied alleine vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Otto Tremmel
Atzelgift
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 13.02.2016
Die Generalversammlung vom 13.06.2023 hat die Änderung des Statuts in § 1 (Firmenname und Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 (Ausschluss), § 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 13 (Organe), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten), § 17 (Berichterstattung), § 18 (Zusammensetzung des Vorstandes) und § 19 (Willensbildung) beschlossen. Die bisherigen §§ 20 bis 24 wurden gestrichen. Die neuen §§ 20 und 21 beinhalten nunmher folgendes: § 20 (Aufgaben und Pflichten des Bevollmächtigten der Generalversammlung) und § 21 (Aufgaben der Generalversammlung). Die nachfolgenden Paragrafen wurden entsprechend umnummeriert. Weiter wurden geändert die bisherigen Paragrafen: § 25 (Generalversammlung), § 26 (Beschlussfassung (der Generalversammlung) im Umlaufverfahren), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagungsordnung), § 29 (Versammlungsleitung), § 30 (Gegenstände der Beschlusserfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 32 (Entlastung), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 34 (Auskunftsrecht), § 35 (Niederschrift), § 39 (Ergebnisrücklage), § 40 (Kapitalrücklage), § 43 (Rechnungslegung und Prüfung), § 44 (Rückvergütung, Verwendung des Jahresüberschusses) und § 49 (Satzungsänderungen und Zulassung von Mitgliedschaften vor Eintragung). Geändert hierbei: Firma, Zweck und Gegenstand, allgemeine Vertretungsregelung
Freitext
Fall 1
Fall 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.