Handelsregister · VR 700993 früher Amtsgericht Brühl
Chronologischer Auszug
GFG Akropolis e.V. · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) GFG Akropolis e.V. b) Brühl | a) Der Präsident und der 1. Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten gemeinsam den Verein. Anstelle des Präsidenten treten zwei weitere Vorstandsmitglieder. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass laufende Verträge längstens bis zum 30.06. des Jahres abgeschlossen werden können, in dem die Amtszeit des amtierenden Vorstandes abläuft. Längerfristige Verträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Weiter ist die Vertretungsmacht des Vorstandes in der Weise beschränkt, dass zur Aufnahme von Darlehen von mehr als 1.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Diese Einschränkung gilt nicht für Kontokorrentkredite. b) Präsident: Saulidis, Alekos, Brühl, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Fotiadis, Fotios, Brühl, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Girichidis, Sokrates, Brühl, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Sidiropoulos, Miltiadis, Weilerswist, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Sidiropoulos, Ilias, Weilerswist, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 29.03.1995 | a) 25.02.2010 Schmied b) Tag der ersten Eintragung: 18.07.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 993 Amtsgericht Brühl getreten. Freigegeben am 25.02.2010. Satzung Blatt 6-14 des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.