Handelsregister · HRB 8797

Chronologischer Auszug

GFB WARNKE GmbH · Amtsgericht Kleve

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GFB WARNKE GmbH

b)
Moers

c)
Der Großhandel für Baubedarf,
insbesondere für Fliesen und Marmor.
320.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die
Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Geschäftsführer:
Warnke, Kai Uwe
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.11.1990
Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2007 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Luckau (bisher Amtsgericht Cottbus
HRB 1011 CB) nach Moers beschlossen.
a)
10.09.2007
Gallasch
2b)
In Ergänzung der Eintragung vom 10.09.2007 nachgetragen.
Die Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Sitz in Moers
ist aufgehoben
a)
12.02.2008
Gallasch
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Franz-Haniel-Straße 1, 47443 Moers
a)
24.11.2009
Opdemom

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.