Handelsregister · HRB 444

Chronologischer Auszug

GFAB-Werkhof - Gemeinnützige Förderungsgesellschaft für Arbeit und Beschäftigung mbH · Amtsgericht Korbach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GFAB-Werkhof - Gemeinnützige
Förderungsgesellschaft für Arbeit und
Beschäftigung mbH

b)
Korbach

c)
Schwerpunktmäßig die berufliche
Förderung und Qualifizierung,
insbesondere von psychisch Kranken oder
als behindert eingestuften Menschen.
Hierfür werden Qualifizierungsmaßnahmen,
zeitlich befristete und unbefristete
Arbeitsverhältnisse eingerichtet mit der
Zielsetzung der Integration in das
Arbeitsleben. Die Herstellung und der
Vertrieb von Waren dient allein diesem
Zweck und ist nicht Gegenstand der
Aufgaben der Gesellschaft. Zur
Durchführung dieser Zwecke sind alle
Maßnahmen berechtigt, die den Zweck
erreichen und unterstützen, es sind
Initiativen zu starten, Öffentlichkeitsarbeit
zu leisten, sozialversicherungspflichtige
Dauerarbeitsplätze zu schaffen usw. Die
Gesellschaft kann sich an ähnlichen
Unternehmen beteiligen, deren
Zweckbestimmung mit der vorgenannten
Zweckbestimmung ähnlich ist. Die GmbH
verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
26.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Koch, Friedhelm, Marburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.03.1996 zuletzt geändert am
27.08.2002
a)
08.07.2005
Blochberger

b)
Tag der ersten
Eintragung: 05.09.1996
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag
Blatt 128-134
Sonderband
2a)
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Geschäftsführer sind für
Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen
Organisationen von den Beschränkungen des §
181 BGB befreit.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2005 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Der
Beschluss ist am 01.09.2005 abgeändert worden.
a)
05.09.2005
Schmidt

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 143 - 149
Sonderband
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen als
Geschäftsanschrift:
Am Mühlwege 6 c, 34497 Korbach
a)
01.10.2010
Nebel-Kunzemann
4b)
Geschäftsanschrift:
An der Kuhbach 3, 34497 Korbach
a)
11.08.2011
Steuber
5Einzelprokura:
Vöhl-Homberger, Veronika, Frankenberg,
*XX.XX.XXXX
a)
07.01.2015
Steuber

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.