Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Peter Wimmer
Landshut
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Thomas Rapp
Landshut
Vorstand
Christoph Gruber
Landshut
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.02.1910 zuletzt geändert am 29.06.2000
Die Generalversammlung vom 19.06.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 17.06.2010 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 1 (Firma).
Die Generalversammlung vom 21.06.2012 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 12 (Auseinandersetzung), 21 (Vorstand) und 43 (Prüfung).
Die Generalversammlung vom 29.06.2017 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 21 (Vorstand) und 24 (Aufsichtsrat).
Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2023 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschluss eines Mitgliedes - bisher: Ausschließung eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 19 (Nachschusspflicht), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschat), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 31 -bisher 30- (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 32 -bisher 31- (Mitgliederversammlung), 33 -bisher 32- (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 -bisher 33- (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 35 -bisher 34- (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 36 -bisher 35- (Mehrheitserfordernisse); Änderung der Nummerierung bei 37 -bisher 36- (Auskunftsrecht), 38 -bisher 37- (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses) und 39 -bisher 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss); 40 -bisher 39- (Rücklagen), 41 -bisher 40- (Gewinnverwendung), 42 -bisher 41- (Verlustdeckung), 43 -bisher 42- (Bekanntmachungen), 44 -bisher 43- (Prüfung) und 45 -bisher 44- (Auflösung). Die §§ 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), 30 a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), 32a (Hybride Mitgliederversammlung), 32b (Virtuelle Mitgliederversammlung), 32c (Mitgliederversammlung im gestreckten Verfahren), 34a (Wahlen zum Aufsichtsrat) und 34b (Niederschrift) und der "Anhang zur Satzung 2023" wurden neu hinzugefügt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.03.1910. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 584 SB;
SB 601, 602
Neue Satzung SB 605
Neue Satzung SB 606
Neue Satzung SB 607
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