Handelsregister · GnR 720116
Chronologischer Auszug
GeWoBa Gemeinschaftliche Wohn- und Baugenossenschaft Kreßberg eG · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) GeWoBa Gemeinschaftliche Wohn- und Baugenossenschaft Kreßberg eG b) Kreßberg c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft fördert insbesondere gemeinschaftliches, nachbarschaftliches, generationenübergreifendes, barrierefreies und selbstbestimmtes Wohnen. Die Genossenschaft kann Grundstücke, Gebäude und Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, betreuen und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Dazu gehören insbesondere: (a) planen, errichten, erwerben, betreuen, begutachten, bewirtschaften, vermitteln und veräußern eigener und fremder Grundstücke, Bauten und Erschließungsanlagen in allen Rechtsund Nutzungsformen. (b) Verwalten eigener und fremder Wohn- und Geschäftsanlagen und sonstiger Bauwerke. (c) Das Anbieten von Hausmeistertätigkeiten auch außerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wir die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Vorstand: Mothes, Stefan, Kreßberg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Glaser, Melani, Kreßberg, *XX.XX.XXXX | a) Genossenschaft Satzung vom 29.05.2020. | a) 27.08.2020 Erbstößer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.