Handelsregister · GnR 720116

Chronologischer Auszug

GeWoBa Gemeinschaftliche Wohn- und Baugenossenschaft Kreßberg eG · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GeWoBa Gemeinschaftliche Wohn- und
Baugenossenschaft Kreßberg eG

b)
Kreßberg

c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung des Erwerbs oder die
Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren
soziale oder kulturelle Belange durch
einen gemeinschaftlichen
Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft
fördert insbesondere gemeinschaftliches,
nachbarschaftliches,
generationenübergreifendes,
barrierefreies und selbstbestimmtes
Wohnen. Die Genossenschaft kann
Grundstücke, Gebäude und Wohnungen
in allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, betreuen und veräußern. Sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaues
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
auch Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Dazu gehören insbesondere: (a) planen,
errichten, erwerben, betreuen,
begutachten, bewirtschaften, vermitteln
und veräußern eigener und fremder
Grundstücke, Bauten und
Erschließungsanlagen in allen Rechtsund Nutzungsformen. (b) Verwalten
eigener und fremder Wohn- und
Geschäftsanlagen und sonstiger
Bauwerke. (c) Das Anbieten von
Hausmeistertätigkeiten auch außerhalb
der
Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die Genossenschaft kann Beteiligungen
im Rahmen von § 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen
und Zweigniederlassungen errichten.
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt,
so vertritt dieses die Genossenschaft
alleine. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, wir die
Genossenschaft durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist
befugt, im Namen der
Genossenschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Vorstand:
Mothes, Stefan, Kreßberg,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Glaser, Melani, Kreßberg,
*XX.XX.XXXX
a)
Genossenschaft
Satzung vom 29.05.2020.
a)
27.08.2020
Erbstößer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.